Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/551
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 3. April 2019
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Phil Hogan
Mitglied der Kommission
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