ANHANG II VO (EU) 2019/59

Die in Artikel 1 Absatz 3 genannte gültige Handelsrechnung muss eine Erklärung in folgender Form enthalten, die von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnet wurde, das die Handelsrechnung ausgestellt hat:

1.
Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat
2.
Folgende Erklärung:

    Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] Aluminiumheizkörper sowie Bauelemente oder Bauteile dieser Heizkörper von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.

    Datum und Unterschrift

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