ANHANG VO (EU) 2019/612

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Eine Ware aus Gewebe aus Spinnstoffen (Baumwolle) in Form eines Turms, der durch einen Metallrahmen gehalten wird, der an einem Hochbett an einem der Ausstiege angebracht werden kann und mit Schrauben am Bett befestigt wird. Dieser Turm ist nicht frei stehend und kann nicht bewegt werden.

Es sind Öffnungen in Form von Türen und Fenstern ausgeschnitten. Die Ware ist passend zum Dekorationsmotiv eines Kinderzimmers gestaltet.

Siehe Abbildung(*).

63049200

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 63049200.

Die Ware ist nicht im Wesentlichen zur Unterhaltung von Kindern bestimmt, da sie weder bewegt werden kann noch ein Spielzelt darstellt (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9503 (D) erster Absatz Nummer 23). Angesichts ihrer objektiven Merkmale (Instabilität, Bauweise, hohe Fenster, Befestigung mit Schrauben erforderlich) ist die Ware nicht zum Spielen konzipiert, sondern dient eher dekorativen Zwecken. Eine Einreihung in die Position 9503 als „anderes Spielzeug” ist daher ausgeschlossen.

Es handelt sich um eine dekorative Ware zur Innenausstattung von Kinderzimmern aus Spinnstoff (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 6304).

Sie ist daher in den KN-Code 63049200 als andere Waren zur Innenausstattung ausgenommen Waren der Position 9404, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken und Gestricken), einzureihen.

2.
Eine Ware aus Gewebe aus Spinnstoffen (Baumwolle), die dafür vorgesehen ist, an einem Hochbett aufgehängt zu werden, sodass sie zum Boden reicht und einen verdeckten Bereich unter dem Bett schafft.

Sie hat eine Öffnung, die entweder in Form einer Tür ausgeschnitten ist oder aus einem Schlitz im Stoff besteht. Die Ware ist passend zum Dekorationsmotiv eines Kinderzimmers gestaltet.

Siehe Abbildung(*).

63049200

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 63049200.

Die Ware ist nicht im Wesentlichen zur Unterhaltung von Kindern bestimmt, da sie den Raum unterhalb des Bettes verdeckt (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9503 (D) erster Absatz).

Eine Einreihung in die Position 9503 als „anderes Spielzeug” ist daher ausgeschlossen.

Es handelt sich um eine dekorative Ware zur Innenausstattung von Kinderzimmern aus Spinnstoff (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 6304).

Sie ist daher in den KN-Code 63049200 als andere Waren zur Innenausstattung ausgenommen Waren der Position 9404, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken und Gestricken), einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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