ANHANG VO (EU) 2019/643
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Eine Ware bestehend aus einer 48,26 cm (19 Zoll) langen, rechteckigen Stahlplatte und rechteckigen Kunststoffklammern. Die Klammern sind im rechten Winkel zur Platte angebracht und haben an ihrer kurzen Seite gegenüber der Platte eine Öffnung. An beiden Enden der Platte befinden sich Bohrungen, die es ermöglichen, die Platte auf Stahlschränke von gleicher Länge wie die Ware (19 Zoll), die in der Telekommunikation, Datenverarbeitungssystemen usw. verwendet werden können, aufzuschrauben. Die Ware ist zur Ordnung von Kabeln in den Schränken bestimmt. Siehe Abbildung(*). |
83024200 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkungen 2 c) und 3 zu Abschnitt XV, Anmerkung 1 d) zu Kapitel 94 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8302 und 83024200. Die Stahlplatte verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter, da sie es ist, die an den Schränken befestigt wird und die Klammern festhält. Zur Position 8302 gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 8302, Absatz 1). Stahlschränke werden als Möbel im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 94 eingereiht (siehe auch WZO-Avis 940320/3 und 940320/4). Die Ware weist die objektiven Merkmale von Beschlägen aus unedlen Metallen für Möbel der Position 8302 auf. Gemäß Anmerkung 2 c) zu Abschnitt XV gelten Waren der Position 8302 als Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit. Eine Einreihung als Teile von Möbeln in die Position 9403 ist daher gemäß Anmerkung 1 d) zu Kapitel 94 ausgeschlossen. Daher ist die Ware in den KN-Code 83024200 als andere Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
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