ANHANG VO (EU) 2019/645

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware aus Gewebe aus Spinnstoffen (Baumwolle), die sich aus drei zusammengenähten Spinnstofftaschen zusammensetzt und dafür vorgesehen ist, über das Geländer eines Hochbetts gehängt zu werden.

Die Ware ist zur Aufbewahrung kleiner Gegenstände bestimmt. Die Taschen können passend zum Dekorationsmotiv eines Kinderzimmers gestaltet werden.

Siehe Abbildung(*).

63079098

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6307, 630790 und 63079098.

Die Taschen werden nicht als Waren zur Innenausstattung betrachtet (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6304), sondern dienen der Aufbewahrung.

Daher ist eine Einreihung der Ware in die Position 6304 als andere Waren zur Innenausstattung ausgeschlossen. Es handelt sich um eine konfektionierte Spinnstoffware, die nicht näher in anderen Positionen des Abschnitts XI oder anderweitig im Sinne der Position 6307 erfasst ist (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307).

Die Ware ist daher als andere konfektionierte Waren in den KN-Code 63079098 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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