Artikel 4 VO (EU) 2019/649

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Lebensmittel, die nicht der vorliegenden Verordnung entsprechen, dürfen bis zum 1. April 2021 weiter in Verkehr gebracht werden.

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