Artikel 4 VO (EU) 2019/649
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Lebensmittel, die nicht der vorliegenden Verordnung entsprechen, dürfen bis zum 1. April 2021 weiter in Verkehr gebracht werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.