Präambel VO (EU) 2019/672

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008(1), insbesondere auf Artikel 4i Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
(2)
Gemäß Artikel 4i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 hat der Rat die in Anhang IV der Verordnung enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen überprüft.
(3)
Zu zwei Listeneinträgen wurden aktualisierte Informationen erhalten und für alle in der Liste aufgeführten Personen sollte das Geschlecht aufgenommen werden.
(4)
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.

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