Artikel 1 VO (EU) 2019/676

Genehmigung des Wirkstoffs

Der in Anhang I beschriebene Wirkstoff ABE-IT 56 (Lysatbestandteile von Saccharomyces cerevisiae Stamm DDSF623) wird unter den ebenfalls in Anhang I genannten Bedingungen genehmigt.

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