Artikel 1 VO (EU) 2019/687

(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren bestimmter organisch beschichteter Stahlerzeugnisse mit Ursprung in der Volksrepublik China, nämlich flachgewalzte Erzeugnisse aus legierten und nicht legierten Stählen (außer nicht rostendem Stahl), die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen sogenannte Sandwichpaneele für Bauzwecke, die aus zwei metallischen Deckschichten und einem Verbundkern aus wärmedämmendem Material bestehen, und ausgenommen Erzeugnisse mit einer Zinkstaubdeckschicht, bei denen die hochzinkhaltige Farbe einen Zinkanteil von mindestens 70 GHT hat, und ausgenommen Erzeugnisse mit einem Trägerwerkstoff mit metallischer Chrom- oder Zinnbeschichtung, welche derzeit unter den KN-Codes ex72107080, ex72124080, ex72259900, ex72269970 (TARIC-Codes 7210708011, 7210708091, 7212408001, 7212408021, 7212408091, 7225990011, 7225990091, 7226997011 und 7226997091) eingereiht werden.

(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

Unternehmen Zollsatz (in %) TARIC-Zusatzcode
Union Steel China 0 B311
Zhangjiagang Panhua Steel Strip Co., Ltd, Chongqing Wanda Steel Strip Co., Ltd und Zhangjiagang Free Trade Zone Jiaxinda International Trade Co., Ltd. 26,1 B312
Zhejiang Huadong Light Steel Building Material Co. Ltd und Hangzhou P.R.P.T. Metal Material Company, Ltd. 5,9 B313
Angang Steel Company Limited 16,2 B314
Anyang Iron Steel Co., Ltd. 0 B315
Baoshan Iron & Steel Co., Ltd. 0 B316
Baoutou City Jialong Metal Works Co., Ltd. 16,2 B317
Changshu Everbright Material Technology Co., Ltd. 16,2 B318
Changzhou Changsong Metal Composite Material Co., Ltd. 16,2 B319
Cibao Modern Steel Sheet Jiangsu Co., Ltd. 0 B320
Inner Mongolia Baotou Steel Union Co., Ltd. 16,2 B321
Jiangyin Ninesky Technology Co., Ltd. 0 B322
Jiangyin Zhongjiang Prepainted Steel Mfg Co., Ltd. 0 B323
Jigang Group Co., Ltd. 16,2 B324
Maanshan Iron&Steel Company Limited 16,2 B325
Qingdao Hangang Color Coated Sheet Co., Ltd. 16,2 B326
Shandong Guanzhou Co., Ltd. 16,2 B327
Shenzen Sino Master Steel Sheet Co., Ltd. 16,2 B328
Tangshan Iron And Steel Group Co., Ltd. 16,2 B329
Tianjin Xinyu Color Plate Co., Ltd. 16,2 B330
Wuhan Iron And Steel Company Limited 16,2 B331
Wuxi Zhongcai New Materials Co., Ltd. 0 B332
Xinyu Iron And Steel Co., Ltd. 0 B333
Zhejiang Tiannu Color Steel Co., Ltd. 16,2 B334
Alle übrigen Unternehmen 13,6 B999

(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

(4) Die Kommission kann Absatz 2 dahin gehend ändern, dass ein neuer ausführender Hersteller aufgenommen und diesem Hersteller der für die in der Ausgangsuntersuchung nicht in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden Unternehmen geltende jeweilige gewogene durchschnittliche Antidumpingzollsatz zugestanden wird, wenn ein neuer ausführender Hersteller in der Volksrepublik China der Kommission ausreichende Nachweise dafür vorlegt, dass er

a)
die in Absatz 1 genannte Ware im Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 (im Folgenden „Untersuchungszeitraum der Ausgangsuntersuchung” ) nicht in die Union ausgeführt hat,
b)
mit keinem Ausführer oder Hersteller in der Volksrepublik China verbunden ist, der den mit dieser Verordnung eingeführten Antidumpingmaßnahmen unterliegt,
c)
nach dem Ende des Untersuchungszeitraums der Ausgangsuntersuchung die überprüfte Ware entweder tatsächlich in die Union ausgeführt hat oder eine unwiderrufliche vertragliche Verpflichtung zur Ausfuhr einer bedeutenden Menge in die Union eingegangen ist.

(5) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] bestimmter organisch beschichteter Stahlerzeugnisse von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.” Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für „alle übrigen Unternehmen” geltende Zollsatz Anwendung.

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