Artikel 1 VO (EU) 2019/697

Die Verordnung (EU) 2015/2195 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung;
2.
Anhang III erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung;
3.
Anhang V erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung;
4.
Anhang VI erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung;
5.
Anhang IX erhält die Fassung des Anhangs V der vorliegenden Verordnung;
6.
Anhang XVI erhält die Fassung des Anhangs VI der vorliegenden Verordnung;
7.
Anhang XIX erhält die Fassung des Anhangs VII der vorliegenden Verordnung.

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