ANHANG V VO (EU) 2019/697
ANHANG IX
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen an die Niederlande
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren |
Beträge (in Euro) |
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Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums(1) im Bereich der Justizvollzugsanstalten in Kalendertagen (GW) | Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) | Teilnahme des Strafgefangenen im Interventionszeitraum in Kalendertagen | 14,50 |
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Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums im Bereich der forensischen Pflege in Kalendertagen (Forzo) | Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) | Teilnahme des Strafgefangenen im Interventionszeitraum in Kalendertagen | 21,00 |
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Dauer der Teilnahme der jugendlichen Straftäter und Jugendlichen während des Interventionszeitraums im Bereich jugendliche Straftäter oder zivilrechtlich unter Vormundschaft stehende Jugendliche in Kalendertagen | Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) | Dauer der Teilnahme eines jugendlichen Straftäters und eines Jugendlichen im Interventionszeitraum (Kalendertage) | 26,50 |
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Bereitstellung von Berufsberatungsmaßnahmen für junge Menschen mit Behinderung, die Leistungen von der Arbeitnehmerversicherungsagentur erhalten (UWV zur Sicherung und Beibehaltung einer bezahlten Beschäftigung im offenen Arbeitsmarkt) | Alle förderfähigen Kosten | Anzahl der Berufsberatungsstunden pro Teilnehmer | 55,05 |
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2.
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Anpassung der Beträge
Die Beträge der Einheitskosten für die Vorhabenarten 1-3 werden jährlich gemäß dem niederländischen Verbraucherpreisindex (VPI) bestimmt: https://www.cbs.nl/nl-nl/conversie/uitgelicht/de-consumentenprijsindex. Die Indexzahlen sind in der Datenbank des niederländischen Statistikamtes CBS-Statline angegeben. Die erste Indexierung wird für das Jahr 2017 berechnet. Das Basisjahr für die Beträge der standardisierten Einheitskosten in diesem Anhang ist das Jahr 2015 (VPI 2015 = 100). Ab 2017 werden die Beträge für jedes Jahr (N) mit dem VPI des Jahres N-1 in Bezug auf das Basisjahr 2015 indexiert. Die Beträge der Einheitskosten eines gegebenen Jahres müssen anhand der folgenden Gleichung berechnet werden: Beträge der Einheitskosten im Jahr N = Beträge der Einheitskosten in diesem Anhang * VPI im Jahr N-1 (mit Basisjahr 2015 = 100)/100 Die Beträge der Einheitskosten für die Vorhabenart 4 werden angepasst, wenn sich die Regelungen und Vorschriften zur Berufsberatung im niederländischen Recht ändern. Der festgelegte Prozentsatz von 60 %, auf dessen Grundlage der Stundensatz berechnet wird, wird alle zwei Jahre mit dem gleichen Rechenweg für die vorliegenden Berechnungen mit 2018 als Basisjahr neu berechnet, damit berücksichtigt wird, dass die zugewiesene Stundenanzahl nicht immer aufgebraucht wird. Weicht der Durchschnitt mehr als 2 % von der Gesamtzahl der Stunden ab, so gilt der neue Prozentsatz als neuer Durchschnitt.- 3.
- Definition von Pauschalfinanzierungen
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für den Indikator | Beträge (in Euro) |
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Technische Hilfe Prioritätsachse 4 2014NL05SFOP001 | Neue Gesamtausgaben, die Teil eines Zahlungsantrags sind (d. h. förderfähige Gesamtausgaben, die Teil eines Zahlungsantrags sind, die zur Berechnung einer Rate von 100000 EUR noch nicht berücksichtigt wurden) | Alle förderfähigen Kosten | Raten von 100000 EUR neuer Gesamtausgaben, die Teil eines der Europäischen Kommission vorgelegten Zahlungsantrags sind, bis der maximale Betrag(2) der Prioritätsachse technische Hilfe erreicht ist | 5690 |
- 4.
- Anpassung der Beträge
Entfällt.
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