ANHANG VI VO (EU) 2019/697
ANHANG XVI
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Kroatien
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren |
Beträge (in HRK) |
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Von einer Hilfslehrkraft gearbeitete Monate | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens | Zahl der gearbeiteten Monate | 4530,18 |
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Monate der Teilnahme an beruflicher Ausbildung | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, ausgenommen Reisekosten für den Teilnehmer, die Kosten der Ausbildung und des Fachexamens (falls zutreffend) | Zahl der Monate der Teilnahme an beruflicher Ausbildung |
Für Teilnehmer ohne Berufserfahrung: 3318,81 Für Teilnehmer mit Berufserfahrung:
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Monate, in denen für einen Beschäftigten im Rahmen eines öffentlichen Arbeitsprogramms eine Beschäftigungsbeihilfe gezahlt wird | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, ausgenommen Reisekosten für den Teilnehmer, die Kosten der Ausbildung und des Fachexamens (falls zutreffend) | Zahl der Monate des Erhalts von Beschäftigungsbeihilfe pro Beschäftigten |
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Monate, in denen der Teilnehmer an einer aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahme teilnimmt | Reisekosten | Anzahl der Monate der Teilnahme an einer aktiven beschäftigungspolitischen Maßnahme | 452,16 |
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Monate, in denen für einen benachteiligten oder behinderten Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbeihilfe gezahlt wird | Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, mit Ausnahme von Reisekosten des Teilnehmers | Anzahl der Monate der Gewährung der Beschäftigungsbeihilfe für einen benachteiligten/behinderten Arbeitnehmer für maximal 12 Monate je Arbeitnehmer. |
Variante 1 — benachteiligte Arbeitnehmer ohne Berufserfahrung
Variante 2 — benachteiligte Arbeitnehmer mit Berufserfahrung
Variante 3 — behinderte Arbeitnehmer ohne Berufserfahrung
Variante 4 — behinderte Arbeitnehmer mit Berufserfahrung
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2.
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Anpassung der Beträge
Der Betrag der Einheitskosten 2 wird jedes Kalenderjahr angepasst, indem der Betrag für die finanzielle Unterstützung und der Beitrag zur Pflichtversicherung in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Anpassungen stützen sich auf Folgendes:- —
im Fall der finanziellen Unterstützung auf Änderungen des gesetzlichen Mindestlohns gemäß dem von der Regierung erlassenen Mindestlohngesetz, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Kroatien (https://www.nn.hr)
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im Fall der Beiträge zur Pflichtversicherung auf Änderungen der monatlichen Mindestgrundlagen gemäß der Verordnung des Finanzministers über die Berechnungsgrundlage für Beiträge zur Pflichtversicherung, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Kroatien (https://www.nn.hr).
Darüber hinaus können Änderungen der Bestimmungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes, die die Mechanismen für die Festsetzung von finanzieller Unterstützung und Pflichtversicherungszahlungen für berufliche Ausbildung regeln und/oder Änderungen der Bestimmungen des Gesetzes über die Beiträge (NN 84/08, 152/08, 94/09, 18/11, 22/12, 144/12, 148/13, 41/14, 143/14, 115/16), die die Berechnungen der Pflichtbeiträge regeln, Änderungen der vorgeschlagenen Berechnungsmethode mit sich bringen.
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Änderungen des gesetzlichen Mindestlohns gemäß dem von der Regierung für ein Kalenderjahr verabschiedeten Mindestlohnerlass, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Kroatien (https://www.nn.hr) gemäß Artikel 7 des Mindestlohngesetzes (NN 39/13)
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Änderungen des offiziellen jährlichen Krankenstands in Kroatien, veröffentlicht auf der Website der Kroatischen Krankenkasse (http://www.hzzo.hr/o-zavodu/izvjesca/). Außerdem können Änderungen der Bestimmungen des Gesetzes über die Beiträge (NN 84/08, 152/08, 94/09, 18/11, 22/12, 144/12, 148/13, 41/14, 143/14, 115/16), die die Berechnungen der Pflichtbeiträge regeln, Änderungen der vorgeschlagenen Berechnungsmethode mit sich bringen.
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Im Fall der Lohnzuschüsse auf die Beträge, die das kroatische Arbeitsamt alljährlich in seinen allgemeinen Bedingungen für jede Arbeitnehmergruppe festlegt,
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Änderungen des offiziellen jährlichen Krankenstands in Kroatien, veröffentlicht auf der Website der Kroatischen Krankenkasse (http://www.hzzo.hr/o-zavodu/izvjesca/). Außerdem können Änderungen der Bestimmungen des Gesetzes über die Beiträge (NN 84/08, 152/08, 94/09, 18/11, 22/12, 144/12, 148/13, 41/14, 143/14, 115/16), die die Berechnungen der Pflichtbeiträge regeln, Änderungen der vorgeschlagenen Berechnungsmethode mit sich bringen.
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