ANHANG VO (EU) 2019/705

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein Kreisel aus Kunststoff mit einem Starter und einer Reißleine.

Der Kreisel wird mit dem Starter und der Reißleine in Bewegung gesetzt. Er kann eigenständig für die Unterhaltung von Personen verwendet werden. Alternativ können zwei oder mehr Waren von zwei oder mehr Personen verwendet werden (dabei werden die Kreisel in ein hierfür bestimmtes schüsselförmiges Spielfeld (das gesondert gestellt wird) gesetzt), die mit dem Ziel gegeneinander spielen, die Kreisel der Mitspieler zu stoppen.

Siehe Abbildung(*).

95030095

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 950300 und 95030095.

Bei der Ware handelt es sich um einen Kreisel, der ein Spielzeug der Position 950300 darstellt (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9503 Buchstabe D Ziffer 19). Sie weist die objektiven Merkmale eines Spielzeugs zur Unterhaltung von Personen auf.

Auch wenn die Ware zum spielerischen Wettstreit zwischen zwei oder mehr Personen genutzt werden kann, ist diese Nutzung anhand der objektiven Merkmale der Ware nicht erkennbar, wenn sie gesondert gestellt wird (ohne das spezifische Spielfeld). Eine Einreihung in Position 9504 als Ware für Gesellschaftsspiele ist daher ausgeschlossen.

Die Ware ist daher in den KN Code 95030095 als anderes Spielzeug aus Kunststoff einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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