Präambel VO (EU) 2019/711

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 177,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(1),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren(2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(3) sind die gemeinsamen und allgemeinen Vorschriften für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds festgelegt.
(2)
Im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019(4) wurde der Gesamtbetrag der Mittel zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) dahin gehend geändert, dass die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI im Jahr 2019 um 116,7 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt wurden, sodass der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen zugunsten der genannten Beschäftigungsinitiative für den gesamten Programmplanungszeitraum auf 4527882072 EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt wurde.
(3)
2019 werden die zusätzlichen Mittel in Höhe von 99573877 EUR zu Preisen von 2011 aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen im Rahmen des Spielraums des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 finanziert.
(4)
Angesichts der fortgeschrittenen Durchführung der operationellen Programme des Programmplanungszeitraums 2014-2020 ist es angezeigt, besondere Maßnahmen vorzusehen, um die Umsetzung der YEI zu erleichtern.
(5)
Da die Programme zur Unterstützung der YEI dringend geändert werden müssen, um die zusätzlichen Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI vor Ende 2019 aufzunehmen, sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
(6)
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Stellungnahme vom 22. März 2019 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)

Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 27. März 2019 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 9. April 2019.

(3)

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(4)

ABl. L 67 vom 7.3.2019, S. 1.

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