Artikel 65 VO (EU) 2019/715
Anordnung von Einziehungen
Die Anordnung einer Einziehung ist die Handlung, mit der der Anweisungsbefugte durch Ausstellung einer Einziehungsanordnung den Rechnungsführer anweist, eine vom Anweisungsbefugten festgestellte Forderung einzuziehen.
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