Artikel 1 VO (EU) 2019/723
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird das einheitliche Musterformular, das für die Informationen und Daten in dem von jedem Mitgliedstaat vorzulegenden Jahresbericht gemäß Artikel 113 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 zu verwenden ist, festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.