Artikel 1 VO (EU) 2019/723

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird das einheitliche Musterformular, das für die Informationen und Daten in dem von jedem Mitgliedstaat vorzulegenden Jahresbericht gemäß Artikel 113 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 zu verwenden ist, festgelegt.

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