ANHANG VO (EU) 2019/723
Von (Mitgliedstaat) für den Zeitraum vom 1.1.(xxxx) bis 31.12.(xxxx) vorgelegter Jahresbericht
TEIL I
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TEIL II
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1.
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Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit, Lauterkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, darunter Vorschriften zur Gewährleistung fairer Handelspraktiken und über den Schutz der Interessen und der Information der Verbraucher, sowie Vorschriften über die Herstellung und Verwendung von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
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Zugelassene Betriebe | Zahl der Betriebe | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen |
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Mit allgemeinen Tätigkeiten befasste Betriebe (Kühlhäuser, Wiederumhüllungs- und Umpackbetriebe, Großhandelsmärkte, Kühlschiffe) | ||
Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren | ||
Fleisch von Geflügel und Hasentieren | ||
Zuchtwildfleisch | ||
Jagdwildfleisch | ||
Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch | ||
Fleischerzeugnisse | ||
Lebende Muscheln | ||
Fischereierzeugnisse | ||
Kolostrum, Rohmilch, Erzeugnisse auf Kolostrumbasis und Milcherzeugnisse | ||
Eier und Eiprodukte | ||
Froschschenkel und Schnecken | ||
Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln | ||
Behandelte Mägen, Blasen und Därme | ||
Gelatine | ||
Kollagen | ||
Hochverarbeitete(s) Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure, andere hydrolysierte Knorpelprodukte, Chitosan, Glucosamin, Lab, Hausenblase und Aminosäuren (HRP) | ||
Honig | ||
Sprossen | ||
Registrierte Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe | Zahl der Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen |
Pflanzenbau | ||
Tierproduktion | ||
Gemischte Landwirtschaft | ||
Jagd | ||
Fischerei | ||
Aquakultur | ||
Obst- und Gemüseverarbeitung | ||
Herstellung pflanzlicher Öle und Fette | ||
Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen | ||
Herstellung von Back- und Teigwaren | ||
Herstellung sonstiger Nahrungsmittel | ||
Getränkeherstellung | ||
Großhandel | ||
Einzelhandel | ||
Transport- und Lagerarbeiten | ||
Gastronomie | ||
Sonstige | ||
Zahl der Betriebe | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen | |
Betriebe, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen |
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Betriebsarten | Zahl der Betriebe | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen (Anzahl der Schlachtkörper oder Gewicht in Tonnen) | Ablehnungen |
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Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren — Schlachthöfe | |||
Fleisch von Geflügel und Hasentieren — Schlachthöfe | |||
Zuchtwildfleisch — Schlachthöfe | |||
Wildfleisch — Wildbearbeitungsbetriebe |
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Nach horizontaler Vorschrift Nach Lebensmittelkategorie |
Mikrobiologische Kriterien | Pestizidrückstände in Lebensmitteln | Kontaminanten in Lebensmitteln | Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln | Lebensmittelkennzeichnung, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben | Genetisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln | Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe) | Bestrahlung | Verunreinigung durch Migration von Lebensmittelkontaktmaterialien | Sonstige |
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Als Haustiere gehaltene Huftiere* | ||||||||||
Geflügel und Hasentiere* | ||||||||||
Zuchtwild* | ||||||||||
Frei lebendes Wild* | ||||||||||
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Hackfleisch/Faschiertes* | ||||||||||
Fleischzubereitungen* | ||||||||||
Separatorenfleisch* | ||||||||||
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Behandelte Mägen, Blasen und Därme* | ||||||||||
Gelatine, Kollagen und HRP* | ||||||||||
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Lebende Muscheln* | ||||||||||
Fischereierzeugnisse* | ||||||||||
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Nichtalkoholische Getränke* | ||||||||||
Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt* | ||||||||||
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Lebensmittelkontaktmaterialien |
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Aktionen/Maßnahmen | ||||||||
Verstöße bei Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben | Administrativ | Gerichtlich | |||||||
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Bei amtlichen Kontrollen festgestellt | Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe* | Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden* | |||||||
Zugelassene Betriebe | |||||||||
Mit allgemeinen Tätigkeiten befasste Betriebe (Kühlhäuser, Wiederumhüllungs- und Umpackbetriebe, Großhandelsmärkte, Kühlschiffe) | |||||||||
Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren | |||||||||
Fleisch von Geflügel und Hasentieren | |||||||||
Zuchtwildfleisch | |||||||||
Jagdwildfleisch | |||||||||
Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch | |||||||||
Fleischerzeugnisse | |||||||||
Lebende Muscheln | |||||||||
Fischereierzeugnisse | |||||||||
Kolostrum, Rohmilch, Erzeugnisse auf Kolostrumbasis und Milcherzeugnisse | |||||||||
Eier und Eiprodukte | |||||||||
Froschschenkel und Schnecken | |||||||||
Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln | |||||||||
Behandelte Mägen, Blasen und Därme | |||||||||
Gelatine | |||||||||
Kollagen | |||||||||
HRP | |||||||||
Honig | |||||||||
Sprossen | |||||||||
Registrierte Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe | |||||||||
Pflanzenbau | |||||||||
Tierproduktion | |||||||||
Gemischte Landwirtschaft | |||||||||
Jagd | |||||||||
Fischerei | |||||||||
Aquakultur | |||||||||
Obst- und Gemüseverarbeitung | |||||||||
Herstellung pflanzlicher Öle und Fette | |||||||||
Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen | |||||||||
Herstellung von Back- und Teigwaren | |||||||||
Herstellung sonstiger Nahrungsmittel | |||||||||
Getränkeherstellung | |||||||||
Großhandel | |||||||||
Einzelhandel | |||||||||
Transport- und Lagerarbeiten | |||||||||
Gastronomie | |||||||||
Sonstige | |||||||||
Betriebe, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen | |||||||||
Verstöße bei Lebensmitteln | Aktionen/Maßnahmen | ||||||||
Bei amtlichen Kontrollen festgestellte Verstöße | Administrativ | Gerichtlich | |||||||
Mikrobiologische Kriterien | Pestizidrückstände in Lebensmitteln | Kontaminanten in Lebensmitteln | Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln | Lebensmittelkennzeichnung, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben | Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe) | Sonstige | |||
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Als Haustiere gehaltene Huftiere* | |||||||||
Geflügel und Hasentiere* | |||||||||
Zuchtwild* | |||||||||
Frei lebendes Wild* | |||||||||
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Hackfleisch/Faschiertes* | |||||||||
Fleischzubereitungen* | |||||||||
Separatorenfleisch* | |||||||||
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Behandelte Mägen, Blasen und Därme* | |||||||||
Gelatine, Kollagen und HRP* | |||||||||
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Lebende Muscheln* | |||||||||
Fischereierzeugnisse* | |||||||||
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Nichtalkoholische Getränke* | |||||||||
Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt* | |||||||||
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Verstöße im Zusammenhang mit horizontalen Vorschriften | Aktionen/Maßnahmen | ||||||||
Bei amtlichen Kontrollen festgestellte Verstöße | Administrativ | Gerichtlich | |||||||
Genetisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln: | |||||||||
Nicht zugelassene GVO | |||||||||
Kennzeichnung von GVO | |||||||||
Bestrahlung | |||||||||
Neuartige Lebensmittel | |||||||||
Lebensmittelkontaktmaterialien | |||||||||
Praktiken des Betrugs und der Täuschung | |||||||||
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- *
- Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.
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2.
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Absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln
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Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen | |
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Kommerzieller Anbau von GVO zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln (Teil C der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(3)) | |
Experimentelle Freisetzungen von GVO im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln (Teil B der Richtlinie 2001/18/EG) | |
Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln |
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Aktionen/Maßnahmen | ||||
Bei amtlichen Kontrollen festgestellt | Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer* | Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden* | Administrativ | Gerichtlich | |
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Praktiken des Betrugs und der Täuschung | |||||
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- *
- Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.
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3.
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Futtermittel und Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Futtermitteln sowie die Verwendung von Futtermitteln, einschließlich Vorschriften zur Gewährleistung fairer Handelspraktiken und über den Schutz der Gesundheit, der Interessen und der Information der Verbraucher
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Nach Betrieben | Zahl der Betriebe | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen |
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Betriebe, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates(4) zugelassen sind | ||
Primärproduzenten, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind* | ||
Betriebe, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind, ohne Primärproduktion | ||
Primärproduzenten, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind und die Bestimmungen in Anhang I der genannten Verordnung erfüllen* | ||
Wirtschaftsteilnehmer (Landwirte), die Futtermittel verwenden | ||
Wirtschaftsteilnehmer, die im Bereich der Herstellung von und/oder dem Handel mit Fütterungsarzneimitteln tätig sind | ||
Nach horizontaler Vorschrift | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen | |
Kennzeichnung von Futtermitteln | ||
Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln | ||
Zusatzstoffe in Futtermitteln (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates(5)) | ||
Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Artikel 2 der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(6)) | ||
Verbotene Materialien in Futtermitteln (Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(7)) | ||
Fütterungsarzneimittel (Richtlinie 90/167/EWG des Rates(8)) | ||
Pestizidrückstände in Futtermitteln | ||
GVO in Futtermitteln |
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Aktionen/Maßnahmen | ||||
Nach Betrieben | Bei amtlichen Kontrollen festgestellt | Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe* | Zahl der kontrollierten Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden* | Administrativ | Gerichtlich |
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Betriebe, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind* | |||||
Primärproduzenten, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind* | |||||
Betriebe, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind, ohne Primärproduktion | |||||
Primärproduzenten, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind und die Bestimmungen in Anhang I der genannten Verordnung erfüllen* | |||||
Wirtschaftsteilnehmer (Landwirte), die Futtermittel verwenden | |||||
Wirtschaftsteilnehmer, die im Bereich der Herstellung von und/oder dem Handel mit Fütterungsarzneimitteln tätig sind | |||||
Nach horizontaler Vorschrift | Zahl der festgestellten Verstöße | Administrativ | Gerichtlich | ||
Verstoß des Erzeugnisses: Kennzeichnung/Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln, die in Verkehr gebracht wurden/werden sollen |
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Verstoß des Erzeugnisses: Sicherheit von Futtermitteln, die in Verkehr gebracht wurden/werden sollen |
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Zusatzstoffe in Futtermitteln (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003) | |||||
Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Artikel 2 der Richtlinie 2002/32/EG) | |||||
Verbotene Materialien in Futtermitteln (Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009) | |||||
Fütterungsarzneimittel (Richtlinie 90/167/EWG des Rates) | |||||
Pestizidrückstände in Futtermitteln | |||||
Nicht zugelassene GVO in Futtermitteln | |||||
Kennzeichnung von GVO bei Futtermitteln | |||||
Praktiken des Betrugs und der Täuschung | |||||
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- Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.
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4.
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Anforderungen im Bereich Tiergesundheit
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Zahl der Betriebe/Einrichtungen | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen | Zahl der registrierten Tiere | Zahl der kontrollierten Tiere | |
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Kennzeichnung und Registrierung von Rindern | (zu Beginn des Berichtszeitraums oder an einem anderen nationalen Referenzdatum für die Tierstatistik) | |||
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen | (zu Beginn des Jahres des Berichtszeitraums oder an einem anderen nationalen Referenzdatum für die Tierstatistik) | |||
Zugelassene Sammelstellen (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden) | ||||
Zugelassene Händler (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) | ||||
Kontrollstellen (Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates(9)) | ||||
Zugelassene Einrichtungen, Institute und Zentren (Richtlinie 92/65/EWG des Rates(10)) | ||||
Einrichtungen, die für den EU-Handel mit Geflügel und Bruteiern zugelassen sind | ||||
Quarantäneeinrichtungen für Vögel | ||||
Zugelassene Aquakulturbetriebe: | ||||
Zugelassene Aquakulturbetriebe für Fische* | ||||
Zugelassene Aquakulturbetriebe für lebende Muscheln* | ||||
Zugelassene Aquakulturbetriebe für Krebstiere* | ||||
Zugelassene Verarbeitungsbetriebe für Aquakulturtiere | ||||
Besamungsstationen: | ||||
Rinder* | ||||
Schweine* | ||||
Schafe/Ziegen* | ||||
Equiden* | ||||
Samendepots: | ||||
Rinder* | ||||
Schafe/Ziegen* | ||||
Equiden* | ||||
Embryo-Entnahmeeinheiten/-Erzeugungseinheiten: | ||||
Rinder* | ||||
Schweine* | ||||
Schafe/Ziegen* | ||||
Equiden* |
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Aktionen/Maßnahmen | ||||||||
Zahl der Betriebe/Einrichtungen, bei denen Verstöße festgestellt wurden | Administrativ | Gerichtlich | Verbringungsbeschränkung für einzelne Tiere | Verbringungsbeschränkung für alle Tiere | Vernichtung von Tieren | ||||
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Kennzeichnung und Registrierung von Rindern | Betroffene Tiere | Betroffene Betriebe | Betroffene Tiere | Betroffene Betriebe | Betroffene Tiere | Betroffene Betriebe | |||
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen | |||||||||
Zugelassene Sammelstellen (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden) | |||||||||
Zugelassene Händler (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) | |||||||||
Kontrollstellen (Verordnung (EG) Nr. 1255/97) | |||||||||
Zugelassene Einrichtungen, Institute und Zentren (Richtlinie 92/65/EWG) | |||||||||
Einrichtungen, die für den EU-Handel mit Geflügel und Bruteiern zugelassen sind | |||||||||
Quarantäneeinrichtungen für Vögel | |||||||||
Zugelassene Aquakulturbetriebe: | |||||||||
Zugelassene Aquakulturbetriebe für Fische* | |||||||||
Zugelassene Aquakulturbetriebe für lebende Muscheln* | |||||||||
Zugelassene Aquakulturbetriebe für Krebstiere* | |||||||||
Zugelassene Verarbeitungsbetriebe für Aquakulturtiere | |||||||||
Besamungsstationen: | |||||||||
Rinder* | |||||||||
Schweine* | |||||||||
Schafe/Ziegen* | |||||||||
Equiden* | |||||||||
Samendepots: | |||||||||
Rinder* | |||||||||
Schafe/Ziegen* | |||||||||
Equiden* | |||||||||
Embryo-Entnahmeeinheiten/-Erzeugungseinheiten: | |||||||||
Rinder* | |||||||||
Schweine* | |||||||||
Schafe/Ziegen* | |||||||||
Equiden* | |||||||||
Praktiken des Betrugs und der Täuschung | |||||||||
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- *
- Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.
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5.
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Verhütung und Minimierung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier, die sich aus tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten ergeben
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Nach Betrieb/Anlage | Anzahl der Betriebe/Anlagen | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen |
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Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(11) zugelassen sind | ||
Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert sind | ||
Nach horizontaler Vorschrift | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen | |
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten |
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Aktionen/Maßnahmen | ||||
Nach Betrieben/Anlagen | Bei amtlichen Kontrollen festgestellt | Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe/Anlagen* | Zahl der kontrollierten Betriebe/Anlagen, bei denen Verstöße festgestellt wurden* | Administrativ | Gerichtlich |
---|---|---|---|---|---|
Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassen sind | |||||
Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert sind | |||||
Nach horizontaler Vorschrift | Zahl der festgestellten Verstöße | Administrativ | Gerichtlich | ||
Verstoß des Erzeugnisses: Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten: | |||||
Kategorien 1 und 2* | |||||
Kategorie 3* | |||||
Verstoß des Erzeugnisses: Sicherheit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten: | |||||
Kategorien 1 und 2* | |||||
Kategorie 3* | |||||
Praktiken des Betrugs und der Täuschung | |||||
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- *
- Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.
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6.
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Anforderungen im Bereich Tierschutz
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Landwirtschaftliche Nutztiere (Tierkategorie) |
Zahl der Produktionsstätten | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen | Verstöße | Aktionen/Maßnahmen | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Gesamtzahl der kontrollierten Produktionsstätten* | Zahl der kontrollierten Produktionsstätten, bei denen Verstöße festgestellt wurden | Administrativ | Gerichtlich | |||
Schweine (im Sinne der Richtlinie 2008/120/EG des Rates(13)) | ||||||
Legehennen (im Sinne der Richtlinie 1999/74/EG des Rates(14)) | ||||||
Hühner (im Sinne der Richtlinie 2007/43/EG des Rates(15)) | ||||||
Kälber (im Sinne der Richtlinie 2008/119/EG des Rates(16)) | ||||||
Sonstiges (bitte angeben) |
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Schutz von Tieren beim Transport (nach Arten) |
Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen | Zahl und Kategorie der Verstöße | Aktionen/Maßnahmen | ||||||
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Administrativ | Gerichtlich | ||
Rinder | |||||||||
Schweine | |||||||||
Schafe/Ziegen | |||||||||
Equiden | |||||||||
Geflügel | |||||||||
Sonstige |
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- *
- Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.
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7.
-
Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
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Zahl der Wirtschaftsteilnehmer | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen | |
---|---|---|
Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, Pflanzenpässe auszustellen | ||
Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, die Markierung anzubringen (Holzverpackungsmaterial, Holz oder andere Gegenstände) |
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Aktionen/Maßnahmen | ||||
Bei amtlichen Kontrollen festgestellt | Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer* | Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden* | Administrativ | Gerichtlich | |
---|---|---|---|---|---|
Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, Pflanzenpässe auszustellen | |||||
Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, die Markierung anzubringen (Holzverpackungsmaterial, Holz oder andere Gegenstände) | |||||
Praktiken des Betrugs und der Täuschung | |||||
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- *
- Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.
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8.
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Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie über die nachhaltige Anwendung von Pestiziden, mit Ausnahme von Anwendungsgeräten für Pestizide
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Hinsichtlich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln (PSM) | Zahl der Wirtschaftsteilnehmer | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen |
---|---|---|
Eingangsstellen | ||
Hersteller/Formulierer | ||
Verpacker/Umverpacker/Neuetikettierer | ||
Lieferanten/Großhändler/Einzelhändler — gewerbliche und/oder nicht gewerbliche Anwendung von PSM | ||
Lagerhäuser/Transportunternehmen/Logistikunternehmen | ||
Inhaber einer Zulassung/Genehmigung für den Parallelhandel | ||
Sonstige | ||
Hinsichtlich der Verwendung von PSM und der nachhaltigen Anwendung von Pestiziden | Zahl der Wirtschaftsteilnehmer | Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen |
Landwirtschaftliche Anwender | ||
Antragsteller im Rahmen der Basisprämienregelung oder von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen dem Cross-Compliance-Kontrollsystem (CC)* | ||
Landwirtschaftliche Anwender außerhalb des Anwendungsbereichs der CC-Kontrollen* | ||
Sonstige gewerbliche Anwender | ||
Industrielle Anwendung, z. B. auf Gleisen, Straßen* | ||
Saatgutbehandlungsbetrieb* | ||
Auftragnehmer/Dienstleister für Spritz- und Sprühtätigkeiten* | ||
Forstwirtschaft* | ||
Nicht-landwirtschaftliche Flächen (Golfplätze/sonstige öffentliche Flächen)* | ||
Sonstige |
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Aktionen/Maßnahmen | ||||
Hinsichtlich des Inverkehrbringens von PSM | Bei amtlichen Kontrollen festgestellt | Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer* | Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden* | Administrativ | Gerichtlich |
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Eingangsstellen | |||||
Hersteller/Formulierer | |||||
Verpacker/Umverpacker/Neuetikettierer | |||||
Lieferanten/Großhändler/Einzelhändler — gewerbliche und/oder nicht gewerbliche Anwendung von PSM | |||||
Lagerhäuser/Transportunternehmen/Logistikunternehmen | |||||
Inhaber einer Zulassung/Genehmigung für den Parallelhandel | |||||
Sonstige | |||||
Hinsichtlich der Verwendung von PSM und der nachhaltigen Anwendung von Pestiziden | Bei amtlichen Kontrollen festgestellt | Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer* | Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden* | Administrativ | Gerichtlich |
Landwirtschaftliche Anwender | |||||
Antragsteller im Rahmen der Basisprämienregelung oder von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen dem Cross-Compliance-Kontrollsystem (CC)* | |||||
Landwirtschaftliche Anwender außerhalb des Anwendungsbereichs der CC-Kontrollen* | |||||
Sonstige gewerbliche Anwender | |||||
Industrielle Anwendung, z. B. auf Gleisen, Straßen* | |||||
Saatgutbehandlungsbetrieb* | |||||
Auftragnehmer/Dienstleister für Spritz- und Sprühtätigkeiten* | |||||
Forstwirtschaft* | |||||
Nicht-landwirtschaftliche Flächen (Golfplätze/sonstige öffentliche Flächen)* | |||||
Sonstige | |||||
Praktiken des Betrugs und der Täuschung | |||||
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- *
- Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.
-
9.
-
Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse
- 9.1.
- Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
- 9.2.
-
Daten über die ökologische/biologische Produktion
Angaben zum Mitgliedstaat/zur zuständigen Behörde, der bzw. die den Jahresbericht vorlegt
Daten von Mitgliedstaat Anzahl der zuständigen Behörden, deren Daten einbezogen wurden
(A)
Anzahl der zuständigen Behörden Anzahl der Kontrollbehörden, deren Daten einbezogen wurden
(B)
Anzahl der Kontrollbehörden Anzahl der Kontrollstellen, deren Daten einbezogen wurden
(C)
Anzahl der Kontrollstellen Gesamtzahl der Behörden/Stellen, deren Daten einbezogen wurden
(A) + (B) + (C)
Gesamtzahl der Behörden/Stellen Berichtszeitraum Jahr
Tabelle 1
-
1.
-
Gemeldete Unternehmer, die am 31. Dezember des Berichtsjahres im Besitz eines Zertifikats waren
Codenummer oder Name der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle | Anzahl der Unternehmer |
Anzahl der Überprüfungen der Einhaltung von Artikel 38 Absatz 3 (physisch und nicht physisch) |
Anzahl der durchgeführten physischen amtlichen Vor-Ort-Kontrollen | Anzahl der gemäß Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe c entnommenen Proben | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Jährliche Kontrollen Artikel 38 Absatz 3 | Zusätzliche risikobasierte Kontrollen (Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe b) | Gesamtzahl der Kontrollen (Artikel 38 Absatz 3 & Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe b) | davon unangekündigt (Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe a) | Gesamtzahl der Proben | Anzahl der Proben mit Feststellungen | |||||
1.a. | Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 1 | |||||||||
1.b. | Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 2 | |||||||||
1.c. | Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 3 | |||||||||
… | Aufzählung aller Behörden/Stellen fortsetzen | |||||||||
Gesamtzahl aller zuständigen Behörden/Kontrollbehörden/Kontrollstellen [Summe aus 1.a.+1.b.+1.c.+….] |
-
2.
-
Unternehmergruppen (UnG), die am 31. Dezember des Berichtsjahres im Besitz eines Zertifikats waren
Codenummer oder Name der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle | Anzahl der Gruppen | Kennung der Gruppe | Gesamtzahl der Unternehmer, die Mitglied einer Gruppe sind | Gesamtzahl der amtlichen Kontrollen von Gruppen | Anzahl der Nachinspektionen bei Gruppenmitgliedern | Inspektionen, bei denen mindestens 1 Probe entnommen wurde | ||
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2. | Gesamtzahl aller Unternehmergruppen für alle zuständigen Behörden/Kontrollbehörden/Kontrollstellen | |||||||
2.a. | Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 1 | |||||||
2.a.1 | Unternehmergruppe a.1 | |||||||
2.a.2 | Unternehmergruppe a.2 | |||||||
2.a….. | Unternehmergruppe a... | |||||||
2.b. | Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 2 | |||||||
2.b.1 | Unternehmergruppe b.1 | |||||||
2.b.2 | Unternehmergruppe b.2 | |||||||
2.b….. | Unternehmergruppe b... | |||||||
2.c | Liste aller Unternehmergruppen je zuständige Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle fortsetzen | |||||||
2.c….. | Unternehmergruppe ... |
Tabelle 2
-
1.
-
Art und Anzahl der festgestellten erheblichen und kritischen Verstöße
Name oder Codenummer der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle | Art der Fälle je Art von Verstößen, die bei amtlichen Kontrollen festgestellt wurden | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeine Produktions-vorschriften | Spezifische Produktions-vorschriften | Nicht zugelassene Stoffe oder Erzeugnisse | Abweichende Regelungen | Dokumente und Aufzeichnungen | Vorschriften für UnG | Kennzeichnung | Sonstiges | |||
1. | Festgestellte Verstöße — GESAMT | |||||||||
1.a. | Festgestellte Verstöße bei der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 1 | |||||||||
1.b. | Festgestellte Verstöße bei der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 2 | |||||||||
1.c. | Festgestellte Verstöße bei der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 3 | |||||||||
… | Aufzählung aller Behörden/Stellen fortsetzen |
-
2.
-
Bei festgestellten erheblichen und kritischen Verstößen ergriffene Maßnahmen
Anzahl der festgestellten Verstöße | Bei festgestellten Verstößen ergriffene Maßnahmen | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Verbesserung der Durchführung von Vorsorgemaßnahmen und Kontrollen durch den Unternehmer | Keine Bezugnahme auf die ökologische/biologische Produktion bei der Kennzeichnung und Werbung für die gesamte betreffende Partie oder Erzeugung | Verbot, das/die betroffene(n) Erzeugnis(se) unter Bezugnahme auf die ökologische/biologische Produktion für einen bestimmten Zeitraum in Verkehr zu bringen | Neuer Umstellungszeitraum | Einschränkung des Geltungsbereichs des Zertifikats | Aussetzung des Zertifikats | Entzug des Zertifikats | Noch über Abhilfemaßnahme zu entscheiden | Sonstiges | |
(A) | (B1) | (B2) | (B3) | (B4) | (B5) | (B6) | (B7) | (B8) | (B9) |
Tabelle 3
Tätigkeiten der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit- —
Kontrollstellen, denen sie bestimmte Aufgaben übertragen hat
- —
der Überwachung dieser Kontrollstellen
- —
der Rücknahme der Aufgabenübertragung an diese Kontrollstellen
- —
dem Audit der Kontrollbehörden
- 1.
- Neue Kontrollstellen, denen die zuständige Behörde Kontrollaufgaben übertragen hat/Kontrollstellen, deren Aufgabenübertragung entzogen wurde
Anzahl der Kontrollstellen | Ggf. Kommentare | ||
---|---|---|---|
Anzahl zu Beginn des Berichtsjahres (1. Januar des Jahres N) | (A) | ||
Neue Kontrollstellen im Jahr N | (B) | ||
Kontrollstellen, denen die Aufgabenübertragung im Jahr N entzogen wurde | (C) | ||
Anzahl am Ende des Berichtsjahres (31. Dezember des Jahres N) | (D) |
- 2.
- Überwachung der Kontrollstellen durch die zuständige Behörde
- 2.a.
- Gesamtzahlen zur Überwachung der Kontrollstellen
Anzahl der Kontrollstellen am Ende des Berichtsjahres | Anzahl der von der zuständigen Behörde im Berichtsjahr durchgeführten Überwachungsaudits der Kontrollstellen | Grad der Erfassung von Kontrollstellen durch Überwachungsaudits durch die zuständige Behörde | Kommentar Ggf. | |
---|---|---|---|---|
(D) | (E) | F)= (E)/(D) | ||
Anzahl der Kontrollstellen Anzahl der Überwachungsaudits im Berichtsjahr — Grad der Erfassung |
- 2.b.
- Einzelheiten zur Überwachung je Kontrollstelle
Liste aller Kontrollstellen unter Aufsicht der zuständigen Behörde | Anzahl der Unternehmer | Anzahl der UnG | Von der zuständigen Behörde wurde im Berichtsjahr das Audit durchgeführt ja = 1/ nein = 0 | Anzahl der bei dem Überwachungsaudit im Berichtsjahr überprüften Unternehmerakten | Anzahl der überprüften Unternehmerakten vs. Gesamtzahl der Unternehmer | Anzahl der im Laufe des Audits im Berichtsjahr überprüften UnG-Akten | Anzahl der überprüften UnG-Akten vs. Gesamtzahl der UnG | Referenznummer des für die Kontrollstelle ausgefüllten Einzelformulars angeben(Muster „Einzelformular für Kontrollstelle” im Anhang) |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Codenummer | (G) | H) | (I) | J) | K)= (J)/(G) | (L) | M)= (L)/(H) | (N) |
- 3.
- Von der zuständigen Behörde bei den Kontrollbehörden durchgeführte Audittätigkeiten (nur, wenn die zuständige Behörde Kontrollaufgaben an Kontrollbehörden überträgt)
Anzahl der Kontrollbehörden, an die die zuständige Behörde Kontrollaufgaben übertragen hat | Anzahl der von der zuständigen Behörde bei Kontrollbehörden durchgeführten Audits | Grad der Erfassung von Kontrollbehörden durch von der zuständigen Behörde im Berichtsjahr durchgeführte Audits | Ggf. Kommentare | |
---|---|---|---|---|
(K) | (L) | M)= (L)/(K) | ||
Im Berichtsjahr |
Referenznummer Formular | in die Überwachungsaudittabelle zu kopieren — Datenfeld K | |
Berichtsjahr | ||
Für die Überwachung zuständige Behörde | ||
Bericht zum Überwachungsaudit | ||
Referenz: | ||
Datum: | ||
Kennung der Kontrollstelle | ||
Codenummer | ||
ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN ERGEBNISSE DES ÜBERWACHUNGSAUDITS | ||
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Daten von | Mitgliedstaat | |
Zeitraum | Jahr | |
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Text einfügen |
- 10.
- Verwendung der Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung” , „geschützte geografische Angabe” und „garantiert traditionelle Spezialität” und die entsprechende Kennzeichnung der Erzeugnisse
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Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen | |
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Vor der Vermarktung | |
Konventioneller Markt | |
Elektronischer Handel |
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| Aktionen/Maßnahmen | ||||
Bei amtlichen Kontrollen festgestellt | Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer | Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden | Administrativ | Gerichtlich | |
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Vor der Vermarktung | |||||
Konventioneller Markt | |||||
Elektronischer Handel | |||||
Praktiken des Betrugs und der Täuschung | |||||
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- *
- Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 der Kommission (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 35).
- (2)
Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51).
- (3)
Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 106 vom 17.4.2001, S. 1).
- (4)
Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 1).
- (5)
Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29).
- (6)
Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 10).
- (7)
Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission (ABl. L 229 vom 1.9.2009, S. 1).
- (8)
Richtlinie 90/167/EWG des Rates vom 26. März 1990 zur Festlegung der Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln in der Gemeinschaft (ABl. L 92 vom 7.4.1990, S. 42).
- (9)
Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Kontrollstellen und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans (ABl. L 174 vom 2.7.1997, S. 1).
- (10)
Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen (ABl. L 268 vom 14.9.1992, S. 54).
- (11)
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1).
- (12)
Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23).
- (13)
Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (ABl. L 47 vom 18.2.2009, S. 5).
- (14)
Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 53).
- (15)
Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern (ABl. L 182 vom 12.7.2007, S. 19).
- (16)
Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (ABl. L 10 vom 15.1.2009, S. 7).
- (17)
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1).
- (18)
Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1).
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