ANHANG VO (EU) 2019/723

Von (Mitgliedstaat) für den Zeitraum vom 1.1.(xxxx) bis 31.12.(xxxx) vorgelegter Jahresbericht

TEIL I

1.
Einführung
2.
Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung der mehrjährigen nationalen Kontrollpläne, einschließlich Durchsetzungsmaßnahmen, und deren Ergebnisse
3.
Anpassungen des mehrjährigen nationalen Kontrollplans
4.
Gebühren oder Kostenbeiträge

TEIL II

1.
Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit, Lauterkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, darunter Vorschriften zur Gewährleistung fairer Handelspraktiken und über den Schutz der Interessen und der Information der Verbraucher, sowie Vorschriften über die Herstellung und Verwendung von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

1.1
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
1.2
Amtliche Kontrollen von Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben
Zugelassene Betriebe Zahl der Betriebe Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Mit allgemeinen Tätigkeiten befasste Betriebe (Kühlhäuser, Wiederumhüllungs- und Umpackbetriebe, Großhandelsmärkte, Kühlschiffe)
Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren
Fleisch von Geflügel und Hasentieren
Zuchtwildfleisch
Jagdwildfleisch
Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch
Fleischerzeugnisse
Lebende Muscheln
Fischereierzeugnisse
Kolostrum, Rohmilch, Erzeugnisse auf Kolostrumbasis und Milcherzeugnisse
Eier und Eiprodukte
Froschschenkel und Schnecken
Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln
Behandelte Mägen, Blasen und Därme
Gelatine
Kollagen
Hochverarbeitete(s) Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure, andere hydrolysierte Knorpelprodukte, Chitosan, Glucosamin, Lab, Hausenblase und Aminosäuren (HRP)
Honig
Sprossen
Registrierte Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe Zahl der Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Pflanzenbau
Tierproduktion
Gemischte Landwirtschaft
Jagd
Fischerei
Aquakultur
Obst- und Gemüseverarbeitung
Herstellung pflanzlicher Öle und Fette
Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
Herstellung von Back- und Teigwaren
Herstellung sonstiger Nahrungsmittel
Getränkeherstellung
Großhandel
Einzelhandel
Transport- und Lagerarbeiten
Gastronomie
Sonstige
Zahl der Betriebe Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Betriebe, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen
1.3
Amtliche Kontrollen, die eine kontinuierliche oder regelmäßige Anwesenheit von Personal oder Vertretern der zuständigen Behörden auf dem Betriebsgelände des Unternehmers erfordern
Betriebsarten Zahl der Betriebe Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen (Anzahl der Schlachtkörper oder Gewicht in Tonnen) Ablehnungen
Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren — Schlachthöfe
Fleisch von Geflügel und Hasentieren — Schlachthöfe
Zuchtwildfleisch — Schlachthöfe
Wildfleisch — Wildbearbeitungsbetriebe
(1)(2)
1.4
Amtliche Kontrollen von Erzeugnissen/Waren nach horizontaler Vorschrift und Lebensmittelkategorie

Nach horizontaler Vorschrift

Nach Lebensmittelkategorie

Mikrobiologische Kriterien Pestizidrückstände in Lebensmitteln Kontaminanten in Lebensmitteln Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln Lebensmittelkennzeichnung, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Genetisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe) Bestrahlung Verunreinigung durch Migration von Lebensmittelkontaktmaterialien Sonstige
1.
Milcherzeugnisse
2.
Alternativen zu Milcherzeugnissen
3.
Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
4.
Speiseeis
5.
Obst und Gemüse
6.
Süßwaren
7.
Getreide und Getreideerzeugnisse
8.
Backwaren
9.
Frischfleisch
Als Haustiere gehaltene Huftiere*
Geflügel und Hasentiere*
Zuchtwild*
Frei lebendes Wild*
10.
Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch
Hackfleisch/Faschiertes*
Fleischzubereitungen*
Separatorenfleisch*
11.
Fleischerzeugnisse
Behandelte Mägen, Blasen und Därme*
Gelatine, Kollagen und HRP*
12.
Fisch und Fischereierzeugnisse
Lebende Muscheln*
Fischereierzeugnisse*
13.
Eier und Eiprodukte
14.
Zucker, Sirupe, Honig und Tafelsüßen
15.
Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
16.
Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)
17.
Getränke
Nichtalkoholische Getränke*
Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt*
18.
Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
19.
Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4
20.
Nahrungsergänzungsmittel gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2), ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder
21.
Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung
22.
Sonstige — Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 21 fallen
Lebensmittelkontaktmaterialien
1.5
Kommentarfeld*
1.6
Verstöße
Aktionen/Maßnahmen
Verstöße bei Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben Administrativ Gerichtlich
Bei amtlichen Kontrollen festgestellt Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe* Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden*
Zugelassene Betriebe
Mit allgemeinen Tätigkeiten befasste Betriebe (Kühlhäuser, Wiederumhüllungs- und Umpackbetriebe, Großhandelsmärkte, Kühlschiffe)
Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren
Fleisch von Geflügel und Hasentieren
Zuchtwildfleisch
Jagdwildfleisch
Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch
Fleischerzeugnisse
Lebende Muscheln
Fischereierzeugnisse
Kolostrum, Rohmilch, Erzeugnisse auf Kolostrumbasis und Milcherzeugnisse
Eier und Eiprodukte
Froschschenkel und Schnecken
Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln
Behandelte Mägen, Blasen und Därme
Gelatine
Kollagen
HRP
Honig
Sprossen
Registrierte Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe
Pflanzenbau
Tierproduktion
Gemischte Landwirtschaft
Jagd
Fischerei
Aquakultur
Obst- und Gemüseverarbeitung
Herstellung pflanzlicher Öle und Fette
Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
Herstellung von Back- und Teigwaren
Herstellung sonstiger Nahrungsmittel
Getränkeherstellung
Großhandel
Einzelhandel
Transport- und Lagerarbeiten
Gastronomie
Sonstige
Betriebe, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen
Verstöße bei Lebensmitteln Aktionen/Maßnahmen
Bei amtlichen Kontrollen festgestellte Verstöße Administrativ Gerichtlich
Mikrobiologische Kriterien Pestizidrückstände in Lebensmitteln Kontaminanten in Lebensmitteln Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln Lebensmittelkennzeichnung, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe) Sonstige
1.
Milcherzeugnisse
2.
Alternativen zu Milcherzeugnissen
3.
Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
4.
Speiseeis
5.
Obst und Gemüse
6.
Süßwaren
7.
Getreide und Getreideerzeugnisse
8.
Backwaren
9.
Frischfleisch
Als Haustiere gehaltene Huftiere*
Geflügel und Hasentiere*
Zuchtwild*
Frei lebendes Wild*
10.
Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch
Hackfleisch/Faschiertes*
Fleischzubereitungen*
Separatorenfleisch*
11.
Fleischerzeugnisse
Behandelte Mägen, Blasen und Därme*
Gelatine, Kollagen und HRP*
12.
Fisch und Fischereierzeugnisse
Lebende Muscheln*
Fischereierzeugnisse*
13.
Eier und Eiprodukte
14.
Zucker, Sirupe, Honig und Tafelsüßen
15.
Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
16.
Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013
17.
Getränke
Nichtalkoholische Getränke*
Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt*
18.
Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
19.
Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4
20.
Nahrungsergänzungsmittel gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/46/EG, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder
21.
Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung
22.
Sonstige — Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 21 fallen
Verstöße im Zusammenhang mit horizontalen Vorschriften Aktionen/Maßnahmen
Bei amtlichen Kontrollen festgestellte Verstöße Administrativ Gerichtlich
Genetisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln:
Nicht zugelassene GVO
Kennzeichnung von GVO
Bestrahlung
Neuartige Lebensmittel
Lebensmittelkontaktmaterialien
Praktiken des Betrugs und der Täuschung
1.7
Kommentarfeld*
*
Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

2.
Absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln

2.1
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
(3)
2.2
Amtliche Kontrollen
Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Kommerzieller Anbau von GVO zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln (Teil C der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(3))
Experimentelle Freisetzungen von GVO im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln (Teil B der Richtlinie 2001/18/EG)
Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln
2.3
Kommentarfeld*
2.4
Verstöße
Aktionen/Maßnahmen
Bei amtlichen Kontrollen festgestellt Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer* Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden* Administrativ Gerichtlich
1.
Kommerzieller Anbau von GVO zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln
2.
Experimentelle Freisetzungen von GVO im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln
3.
Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln
3.1
Nicht zugelassene GVO in Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial
3.2
Kennzeichnung von GVO bei Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial
Praktiken des Betrugs und der Täuschung
2.5
Kommentarfeld*
*
Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

3.
Futtermittel und Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Futtermitteln sowie die Verwendung von Futtermitteln, einschließlich Vorschriften zur Gewährleistung fairer Handelspraktiken und über den Schutz der Gesundheit, der Interessen und der Information der Verbraucher

3.1
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
(4)(5)(6)(7)(8)
3.2
Amtliche Kontrollen
Nach Betrieben Zahl der Betriebe Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Betriebe, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates(4) zugelassen sind
Primärproduzenten, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind*
Betriebe, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind, ohne Primärproduktion
Primärproduzenten, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind und die Bestimmungen in Anhang I der genannten Verordnung erfüllen*
Wirtschaftsteilnehmer (Landwirte), die Futtermittel verwenden
Wirtschaftsteilnehmer, die im Bereich der Herstellung von und/oder dem Handel mit Fütterungsarzneimitteln tätig sind
Nach horizontaler Vorschrift Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Kennzeichnung von Futtermitteln
Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln
Zusatzstoffe in Futtermitteln (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates(5))
Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Artikel 2 der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(6))
Verbotene Materialien in Futtermitteln (Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(7))
Fütterungsarzneimittel (Richtlinie 90/167/EWG des Rates(8))
Pestizidrückstände in Futtermitteln
GVO in Futtermitteln
3.3
Kommentarfeld*
3.4
Verstöße
Aktionen/Maßnahmen
Nach Betrieben Bei amtlichen Kontrollen festgestellt Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe* Zahl der kontrollierten Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden* Administrativ Gerichtlich
Betriebe, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind*
Primärproduzenten, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind*
Betriebe, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind, ohne Primärproduktion
Primärproduzenten, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind und die Bestimmungen in Anhang I der genannten Verordnung erfüllen*
Wirtschaftsteilnehmer (Landwirte), die Futtermittel verwenden
Wirtschaftsteilnehmer, die im Bereich der Herstellung von und/oder dem Handel mit Fütterungsarzneimitteln tätig sind
Nach horizontaler Vorschrift Zahl der festgestellten Verstöße Administrativ Gerichtlich

Verstoß des Erzeugnisses:

Kennzeichnung/Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln, die in Verkehr gebracht wurden/werden sollen

Verstoß des Erzeugnisses:

Sicherheit von Futtermitteln, die in Verkehr gebracht wurden/werden sollen

Zusatzstoffe in Futtermitteln (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003)
Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Artikel 2 der Richtlinie 2002/32/EG)
Verbotene Materialien in Futtermitteln (Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009)
Fütterungsarzneimittel (Richtlinie 90/167/EWG des Rates)
Pestizidrückstände in Futtermitteln
Nicht zugelassene GVO in Futtermitteln
Kennzeichnung von GVO bei Futtermitteln
Praktiken des Betrugs und der Täuschung
3.5
Kommentarfeld*
*
Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

4.
Anforderungen im Bereich Tiergesundheit

4.1
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
(9)(10)
4.2
Amtliche Kontrollen
Zahl der Betriebe/Einrichtungen Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen Zahl der registrierten Tiere Zahl der kontrollierten Tiere
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern (zu Beginn des Berichtszeitraums oder an einem anderen nationalen Referenzdatum für die Tierstatistik)
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen (zu Beginn des Jahres des Berichtszeitraums oder an einem anderen nationalen Referenzdatum für die Tierstatistik)
Zugelassene Sammelstellen (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden)
Zugelassene Händler (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine)
Kontrollstellen (Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates(9))
Zugelassene Einrichtungen, Institute und Zentren (Richtlinie 92/65/EWG des Rates(10))
Einrichtungen, die für den EU-Handel mit Geflügel und Bruteiern zugelassen sind
Quarantäneeinrichtungen für Vögel
Zugelassene Aquakulturbetriebe:
Zugelassene Aquakulturbetriebe für Fische*
Zugelassene Aquakulturbetriebe für lebende Muscheln*
Zugelassene Aquakulturbetriebe für Krebstiere*
Zugelassene Verarbeitungsbetriebe für Aquakulturtiere
Besamungsstationen:
Rinder*
Schweine*
Schafe/Ziegen*
Equiden*
Samendepots:
Rinder*
Schafe/Ziegen*
Equiden*
Embryo-Entnahmeeinheiten/-Erzeugungseinheiten:
Rinder*
Schweine*
Schafe/Ziegen*
Equiden*
4.3
Kommentarfeld*
4.4
Verstöße
Aktionen/Maßnahmen
Zahl der Betriebe/Einrichtungen, bei denen Verstöße festgestellt wurden Administrativ Gerichtlich Verbringungsbeschränkung für einzelne Tiere Verbringungsbeschränkung für alle Tiere Vernichtung von Tieren
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Betroffene Tiere Betroffene Betriebe Betroffene Tiere Betroffene Betriebe Betroffene Tiere Betroffene Betriebe
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
Zugelassene Sammelstellen (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden)
Zugelassene Händler (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine)
Kontrollstellen (Verordnung (EG) Nr. 1255/97)
Zugelassene Einrichtungen, Institute und Zentren (Richtlinie 92/65/EWG)
Einrichtungen, die für den EU-Handel mit Geflügel und Bruteiern zugelassen sind
Quarantäneeinrichtungen für Vögel
Zugelassene Aquakulturbetriebe:
Zugelassene Aquakulturbetriebe für Fische*
Zugelassene Aquakulturbetriebe für lebende Muscheln*
Zugelassene Aquakulturbetriebe für Krebstiere*
Zugelassene Verarbeitungsbetriebe für Aquakulturtiere
Besamungsstationen:
Rinder*
Schweine*
Schafe/Ziegen*
Equiden*
Samendepots:
Rinder*
Schafe/Ziegen*
Equiden*
Embryo-Entnahmeeinheiten/-Erzeugungseinheiten:
Rinder*
Schweine*
Schafe/Ziegen*
Equiden*
Praktiken des Betrugs und der Täuschung
4.5
Kommentarfeld*
*
Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

5.
Verhütung und Minimierung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier, die sich aus tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten ergeben

5.1
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
(11)
5.2
Amtliche Kontrollen
Nach Betrieb/Anlage Anzahl der Betriebe/Anlagen Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(11) zugelassen sind
Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert sind
Nach horizontaler Vorschrift Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten
5.3
Kommentarfeld*
5.4
Verstöße
Aktionen/Maßnahmen
Nach Betrieben/Anlagen Bei amtlichen Kontrollen festgestellt Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe/Anlagen* Zahl der kontrollierten Betriebe/Anlagen, bei denen Verstöße festgestellt wurden* Administrativ Gerichtlich
Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassen sind
Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert sind
Nach horizontaler Vorschrift Zahl der festgestellten Verstöße Administrativ Gerichtlich
Verstoß des Erzeugnisses: Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten:
Kategorien 1 und 2*
Kategorie 3*
Verstoß des Erzeugnisses: Sicherheit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten:
Kategorien 1 und 2*
Kategorie 3*
Praktiken des Betrugs und der Täuschung
5.5
Kommentarfeld*
*
Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

6.
Anforderungen im Bereich Tierschutz

6.1
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
(12)(13)(14)(15)(16)
6.2
Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben (Richtlinie 98/58/EG des Rates (12) )

Landwirtschaftliche Nutztiere

(Tierkategorie)

Zahl der Produktionsstätten Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen Verstöße Aktionen/Maßnahmen
Gesamtzahl der kontrollierten Produktionsstätten* Zahl der kontrollierten Produktionsstätten, bei denen Verstöße festgestellt wurden Administrativ Gerichtlich
Schweine (im Sinne der Richtlinie 2008/120/EG des Rates(13))
Legehennen (im Sinne der Richtlinie 1999/74/EG des Rates(14))
Hühner (im Sinne der Richtlinie 2007/43/EG des Rates(15))
Kälber (im Sinne der Richtlinie 2008/119/EG des Rates(16))
Sonstiges (bitte angeben)
6.3
Analyse und Aktionsplan für den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben
(17)
6.4
Tierschutz beim Transport (Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (17) )

Schutz von Tieren beim Transport

(nach Arten)

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen Zahl und Kategorie der Verstöße Aktionen/Maßnahmen
1.
Transportfähigkeit der Tiere
2.
Transportpraxis, Raumangebot, Höhe
3.
Transportmittel
4.
Wasser, Futtermittel, Reise- und Ruhezeiten
5.
Unterlagen
6.
Sonstige
Administrativ Gerichtlich
Rinder
Schweine
Schafe/Ziegen
Equiden
Geflügel
Sonstige
6.5
Analyse und Aktionsplan für den Tierschutz beim Transport
(18)
6.6
Tierschutz zum Zeitpunkt der Tötung (Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (18) )
6.7
Kommentarfeld*
*
Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

7.
Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen

7.1
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
7.2
Amtliche Kontrollen
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, Pflanzenpässe auszustellen
Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, die Markierung anzubringen (Holzverpackungsmaterial, Holz oder andere Gegenstände)
7.3
Kommentarfeld*
7.4
Verstöße
Aktionen/Maßnahmen
Bei amtlichen Kontrollen festgestellt Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer* Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden* Administrativ Gerichtlich
Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, Pflanzenpässe auszustellen
Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, die Markierung anzubringen (Holzverpackungsmaterial, Holz oder andere Gegenstände)
Praktiken des Betrugs und der Täuschung
7.5
Kommentarfeld*
*
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8.
Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie über die nachhaltige Anwendung von Pestiziden, mit Ausnahme von Anwendungsgeräten für Pestizide

8.1
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
8.2
Amtliche Kontrollen
Hinsichtlich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln (PSM) Zahl der Wirtschaftsteilnehmer Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Eingangsstellen
Hersteller/Formulierer
Verpacker/Umverpacker/Neuetikettierer
Lieferanten/Großhändler/Einzelhändler — gewerbliche und/oder nicht gewerbliche Anwendung von PSM
Lagerhäuser/Transportunternehmen/Logistikunternehmen
Inhaber einer Zulassung/Genehmigung für den Parallelhandel
Sonstige
Hinsichtlich der Verwendung von PSM und der nachhaltigen Anwendung von Pestiziden Zahl der Wirtschaftsteilnehmer Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Landwirtschaftliche Anwender
Antragsteller im Rahmen der Basisprämienregelung oder von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen dem Cross-Compliance-Kontrollsystem (CC)*
Landwirtschaftliche Anwender außerhalb des Anwendungsbereichs der CC-Kontrollen*
Sonstige gewerbliche Anwender
Industrielle Anwendung, z. B. auf Gleisen, Straßen*
Saatgutbehandlungsbetrieb*
Auftragnehmer/Dienstleister für Spritz- und Sprühtätigkeiten*
Forstwirtschaft*
Nicht-landwirtschaftliche Flächen (Golfplätze/sonstige öffentliche Flächen)*
Sonstige
8.3
Kommentarfeld*
8.4
Verstöße
Aktionen/Maßnahmen
Hinsichtlich des Inverkehrbringens von PSM Bei amtlichen Kontrollen festgestellt Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer* Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden* Administrativ Gerichtlich
Eingangsstellen
Hersteller/Formulierer
Verpacker/Umverpacker/Neuetikettierer
Lieferanten/Großhändler/Einzelhändler — gewerbliche und/oder nicht gewerbliche Anwendung von PSM
Lagerhäuser/Transportunternehmen/Logistikunternehmen
Inhaber einer Zulassung/Genehmigung für den Parallelhandel
Sonstige
Hinsichtlich der Verwendung von PSM und der nachhaltigen Anwendung von Pestiziden Bei amtlichen Kontrollen festgestellt Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer* Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden* Administrativ Gerichtlich
Landwirtschaftliche Anwender
Antragsteller im Rahmen der Basisprämienregelung oder von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen dem Cross-Compliance-Kontrollsystem (CC)*
Landwirtschaftliche Anwender außerhalb des Anwendungsbereichs der CC-Kontrollen*
Sonstige gewerbliche Anwender
Industrielle Anwendung, z. B. auf Gleisen, Straßen*
Saatgutbehandlungsbetrieb*
Auftragnehmer/Dienstleister für Spritz- und Sprühtätigkeiten*
Forstwirtschaft*
Nicht-landwirtschaftliche Flächen (Golfplätze/sonstige öffentliche Flächen)*
Sonstige
Praktiken des Betrugs und der Täuschung
8.5
Kommentarfeld*
*
Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

9.
Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

9.1.
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
9.2.
Daten über die ökologische/biologische Produktion

Angaben zum Mitgliedstaat/zur zuständigen Behörde, der bzw. die den Jahresbericht vorlegt

Daten von Mitgliedstaat

Anzahl der zuständigen Behörden, deren Daten einbezogen wurden

(A)

Anzahl der zuständigen Behörden

Anzahl der Kontrollbehörden, deren Daten einbezogen wurden

(B)

Anzahl der Kontrollbehörden

Anzahl der Kontrollstellen, deren Daten einbezogen wurden

(C)

Anzahl der Kontrollstellen

Gesamtzahl der Behörden/Stellen, deren Daten einbezogen wurden

(A) + (B) + (C)

Gesamtzahl der Behörden/Stellen
Berichtszeitraum Jahr

Tabelle 1

1.
Gemeldete Unternehmer, die am 31. Dezember des Berichtsjahres im Besitz eines Zertifikats waren

Codenummer oder Name der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle Anzahl der Unternehmer

Anzahl der Überprüfungen der Einhaltung von Artikel 38 Absatz 3

(physisch und nicht physisch)

Anzahl der durchgeführten physischen amtlichen Vor-Ort-Kontrollen Anzahl der gemäß Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe c entnommenen Proben
Jährliche Kontrollen Artikel 38 Absatz 3 Zusätzliche risikobasierte Kontrollen (Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe b) Gesamtzahl der Kontrollen (Artikel 38 Absatz 3 & Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe b) davon unangekündigt (Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe a) Gesamtzahl der Proben Anzahl der Proben mit Feststellungen
1.a. Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 1
1.b. Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 2
1.c. Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 3
Aufzählung aller Behörden/Stellen fortsetzen
Gesamtzahl aller zuständigen Behörden/Kontrollbehörden/Kontrollstellen [Summe aus 1.a.+1.b.+1.c.+….]

2.
Unternehmergruppen (UnG), die am 31. Dezember des Berichtsjahres im Besitz eines Zertifikats waren

Codenummer oder Name der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle Anzahl der Gruppen Kennung der Gruppe Gesamtzahl der Unternehmer, die Mitglied einer Gruppe sind Gesamtzahl der amtlichen Kontrollen von Gruppen Anzahl der Nachinspektionen bei Gruppenmitgliedern Inspektionen, bei denen mindestens 1 Probe entnommen wurde
2. Gesamtzahl aller Unternehmergruppen für alle zuständigen Behörden/Kontrollbehörden/Kontrollstellen
2.a. Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 1
2.a.1 Unternehmergruppe a.1
2.a.2 Unternehmergruppe a.2
2.a….. Unternehmergruppe a...
2.b. Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 2
2.b.1 Unternehmergruppe b.1
2.b.2 Unternehmergruppe b.2
2.b….. Unternehmergruppe b...
2.c Liste aller Unternehmergruppen je zuständige Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle fortsetzen
2.c….. Unternehmergruppe ...

Tabelle 2

1.
Art und Anzahl der festgestellten erheblichen und kritischen Verstöße

Name oder Codenummer der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle Art der Fälle je Art von Verstößen, die bei amtlichen Kontrollen festgestellt wurden
Allgemeine Produktions-vorschriften Spezifische Produktions-vorschriften Nicht zugelassene Stoffe oder Erzeugnisse Abweichende Regelungen Dokumente und Aufzeichnungen Vorschriften für UnG Kennzeichnung Sonstiges
1. Festgestellte Verstöße — GESAMT
1.a. Festgestellte Verstöße bei der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 1
1.b. Festgestellte Verstöße bei der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 2
1.c. Festgestellte Verstöße bei der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 3
Aufzählung aller Behörden/Stellen fortsetzen

2.
Bei festgestellten erheblichen und kritischen Verstößen ergriffene Maßnahmen

Anzahl der festgestellten Verstöße Bei festgestellten Verstößen ergriffene Maßnahmen
Verbesserung der Durchführung von Vorsorgemaßnahmen und Kontrollen durch den Unternehmer Keine Bezugnahme auf die ökologische/biologische Produktion bei der Kennzeichnung und Werbung für die gesamte betreffende Partie oder Erzeugung Verbot, das/die betroffene(n) Erzeugnis(se) unter Bezugnahme auf die ökologische/biologische Produktion für einen bestimmten Zeitraum in Verkehr zu bringen Neuer Umstellungszeitraum Einschränkung des Geltungsbereichs des Zertifikats Aussetzung des Zertifikats Entzug des Zertifikats Noch über Abhilfemaßnahme zu entscheiden Sonstiges
(A) (B1) (B2) (B3) (B4) (B5) (B6) (B7) (B8) (B9)

Tabelle 3

Tätigkeiten der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit

Kontrollstellen, denen sie bestimmte Aufgaben übertragen hat

der Überwachung dieser Kontrollstellen

der Rücknahme der Aufgabenübertragung an diese Kontrollstellen

dem Audit der Kontrollbehörden

1.
Neue Kontrollstellen, denen die zuständige Behörde Kontrollaufgaben übertragen hat/Kontrollstellen, deren Aufgabenübertragung entzogen wurde

Anzahl der KontrollstellenGgf. Kommentare
Anzahl zu Beginn des Berichtsjahres (1. Januar des Jahres N)(A)
Neue Kontrollstellen im Jahr N(B)
Kontrollstellen, denen die Aufgabenübertragung im Jahr N entzogen wurde(C)
Anzahl am Ende des Berichtsjahres (31. Dezember des Jahres N)(D)

2.
Überwachung der Kontrollstellen durch die zuständige Behörde

2.a.
Gesamtzahlen zur Überwachung der Kontrollstellen
Anzahl der Kontrollstellen am Ende des BerichtsjahresAnzahl der von der zuständigen Behörde im Berichtsjahr durchgeführten Überwachungsaudits der KontrollstellenGrad der Erfassung von Kontrollstellen durch Überwachungsaudits durch die zuständige BehördeKommentar Ggf.
(D)(E)F)= (E)/(D)
Anzahl der Kontrollstellen Anzahl der Überwachungsaudits im Berichtsjahr — Grad der Erfassung
Die Gesamtzahl der zugelassenen Kontrollstellen (D) sollte der in Abschnitt 1 angegebenen Zahl entsprechen.
2.b.
Einzelheiten zur Überwachung je Kontrollstelle
Liste aller Kontrollstellen unter Aufsicht der zuständigen BehördeAnzahl der UnternehmerAnzahl der UnGVon der zuständigen Behörde wurde im Berichtsjahr das Audit durchgeführt ja = 1/ nein = 0Anzahl der bei dem Überwachungsaudit im Berichtsjahr überprüften UnternehmeraktenAnzahl der überprüften Unternehmerakten vs. Gesamtzahl der UnternehmerAnzahl der im Laufe des Audits im Berichtsjahr überprüften UnG-AktenAnzahl der überprüften UnG-Akten vs. Gesamtzahl der UnGReferenznummer des für die Kontrollstelle ausgefüllten Einzelformulars angeben(Muster „Einzelformular für Kontrollstelle” im Anhang)
Codenummer(G)H)(I)J)K)= (J)/(G)(L)M)= (L)/(H)(N)

3.
Von der zuständigen Behörde bei den Kontrollbehörden durchgeführte Audittätigkeiten (nur, wenn die zuständige Behörde Kontrollaufgaben an Kontrollbehörden überträgt)

Anzahl der Kontrollbehörden, an die die zuständige Behörde Kontrollaufgaben übertragen hatAnzahl der von der zuständigen Behörde bei Kontrollbehörden durchgeführten AuditsGrad der Erfassung von Kontrollbehörden durch von der zuständigen Behörde im Berichtsjahr durchgeführte AuditsGgf. Kommentare
(K)(L)M)= (L)/(K)
Im Berichtsjahr

Tabelle 4

EINZELFORMULAR ZUR ÜBERWACHUNG DER KONTROLLSTELLE

(Das Formular kann von der zuständigen Behörde für jede Kontrollstelle ausgefüllt werden, die im Berichtsjahr einem Überwachungsaudit unterzogen wurde (optional))

Referenznummer Formularin die Überwachungsaudittabelle zu kopieren — Datenfeld K
Berichtsjahr
Für die Überwachung zuständige Behörde
Bericht zum Überwachungsaudit
Referenz:
Datum:
Kennung der Kontrollstelle
Codenummer
ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN ERGEBNISSE DES ÜBERWACHUNGSAUDITS
1.
Bedingungen für die Zulassung der Kontrollstelle und die Übertragung von Kontrollaufgaben
Text einfügen
2.
Feststellungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mindestkontrollanforderungen
Text einfügen
3.
Feststellungen im Zusammenhang mit der Risikobewertung von Unternehmern
Text einfügen
4.
Feststellungen im Zusammenhang mit der Einhaltung des nationalen Maßnahmenkatalogs
Text einfügen
5.
Feststellungen im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch mit der zuständigen Behörde
Text einfügen
6.
Weitere Feststellungen
Text einfügen
7.
Allgemeine Schlussfolgerung
Text einfügen+A1:C24

Tabelle 5

Maßnahmen der zuständigen Behörde im Berichtsjahr, um die Wirksamkeit amtlicher Kontrollen durch die Kontrollbehörden/Kontrollstellen sicherzustellen

Daten vonMitgliedstaat
ZeitraumJahr
1.
Nationale Rechtsvorschriften
Text einfügen
2.
Neue, aktualisierte oder überarbeitete Kontrollverfahren
Text einfügen
3.
Fortbildungsmaßnahmen
Text einfügen
4.
Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen oder Neuzuweisung vorhandener Ressourcen nach Überprüfung der Prioritäten
Text einfügen
5.
Spezielle Kontrollinitiativen
Text einfügen
6.
Änderungen in der Organisation oder im Management der zuständigen Behörden
Text einfügen
7.
Sonstiges
Text einfügen

10.
Verwendung der Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung” , „geschützte geografische Angabe” und „garantiert traditionelle Spezialität” und die entsprechende Kennzeichnung der Erzeugnisse

10.1
Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung
10.2
Amtliche Kontrollen
Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen
Vor der Vermarktung
Konventioneller Markt
Elektronischer Handel
10.3
Kommentarfeld*
10.4
Verstöße
Aktionen/Maßnahmen
Bei amtlichen Kontrollen festgestelltGesamtzahl der kontrollierten WirtschaftsteilnehmerZahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurdenAdministrativGerichtlich
Vor der Vermarktung
Konventioneller Markt
Elektronischer Handel
Praktiken des Betrugs und der Täuschung
10.5
Kommentarfeld*
*
Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 der Kommission (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 35).

(2)

Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51).

(3)

Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 106 vom 17.4.2001, S. 1).

(4)

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 1).

(5)

Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29).

(6)

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 10).

(7)

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission (ABl. L 229 vom 1.9.2009, S. 1).

(8)

Richtlinie 90/167/EWG des Rates vom 26. März 1990 zur Festlegung der Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln in der Gemeinschaft (ABl. L 92 vom 7.4.1990, S. 42).

(9)

Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Kontrollstellen und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans (ABl. L 174 vom 2.7.1997, S. 1).

(10)

Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen (ABl. L 268 vom 14.9.1992, S. 54).

(11)

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1).

(12)

Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23).

(13)

Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (ABl. L 47 vom 18.2.2009, S. 5).

(14)

Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 53).

(15)

Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern (ABl. L 182 vom 12.7.2007, S. 19).

(16)

Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (ABl. L 10 vom 15.1.2009, S. 7).

(17)

Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1).

(18)

Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1).

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