Artikel 3 VO (EU) 2019/73
Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/671 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China wird eingestellt. Auf zollamtlich erfasste Einfuhren wird rückwirkend kein endgültiger Antidumpingzoll erhoben.
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