Präambel VO (EU) 2019/775
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union(1), insbesondere Artikel 5 Absatz 11,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Nach Artikel 19 der Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) muss die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden die „Agentur” ) gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/797 der Kommission Empfehlungen zu den technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (im Folgenden „TSI” ) und zu deren Überarbeitung geben und dafür sorgen, dass die TSI an den technischen Fortschritt, die Entwicklungen des Marktes und die gesellschaftlichen Anforderungen angepasst werden.
- (2)
- Artikel 14 des Delegierten Beschlusses (EU) 2017/1474 der Kommission(3) sieht vor, dass Anhang I Abschnitt 7.5 der Verordnung (EU) Nr. 454/2011(4) (TAP TSI) der Kommission geändert wird, um ihn an das geänderte Änderungsmanagementverfahren für die TSI TAP anzupassen.
- (3)
- Im Einklang mit Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/796 wurde eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung eines Vorschlags für eine Empfehlung in Bezug auf die Änderungen in Abschnitt 7.5 der TSI TAP eingerichtet.
- (4)
- Am 20. April 2018 richtete die Agentur an die Kommission eine Empfehlung zur Änderung des Abschnitts 7.5 der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 (TSI TAP).
- (5)
- Anhang I Abschnitt 7.5 der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 in Bezug auf die TSI TAP sollte entsprechend geändert werden.
- (6)
- Die Liste der einschlägigen technischen Unterlagen, auf die in der TSI TAP verwiesen wird, sollte aktualisiert werden.
- (7)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 51 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/797 eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44.
- (2)
Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1).
- (3)
Delegierter Beschluss (EU) 2017/1474 der Kommission vom 8. Juni 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf spezifische Ziele für die Ausarbeitung, Annahme und Überarbeitung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (ABl. L 210 vom 15.8.2017, S. 5).
- (4)
Verordnung (EU) Nr. 454/2011 der Kommission vom 5. Mai 2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr” des transeuropäischen Eisenbahnsystems (ABl. L 123 vom 12.5.2011, S. 11).
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