ANHANG III VO (EU) 2019/787

DYNAMISCHES ODER CRIADERAS Y SOLERA ODER SOLERA E CRIADERAS ALTERUNGSVERFAHREN

Beim dynamischen oder criaderas y solera oder solera e criaderas Alterungsverfahren wird regelmäßig ein Teil des Brandys, der in jedem der Eichenholzfässer und -behälter enthalten ist, die einer Reifungsstufe entsprechen, entnommen, und diese werden mit dem entsprechenden Teil Brandy wiederaufgefüllt, der den Fässern oder Behältern der vorhergehenden Reifungsstufe entnommen wurde. Begriffsbestimmungen
„Reifungsstufen” :
jede Gruppe von Eichenholzfässern und -behältern mit demselben Reifegrad, die der Brandy im Verlauf seines Alterungsprozesses durchläuft. Jede Reifungsstufe wird als Criadera bezeichnet; hiervon ausgenommen ist die letzte vor dem Versand des Brandys, die als Solera bezeichnet wird.
„Entnahme” :
die Teilmenge des Brandys, die aus jedem der Eichenholzfässer und -behälter einer Reifungsstufe entnommen wird, um sie in die Eichenholzfässer und -behälter der nächsten Reifungsstufe, oder im Fall der Solera, für seinen Versand, umzufüllen.
„Wiederauffüllung” :
Menge des Brandys aus den Eichenholzfässern und -behältern einer bestimmten Reifungsstufe, die in die Eichenholzfässer und -behälter der darauffolgenden Reifungsstufe umgefüllt und mit ihrem Inhalt vermischt wird.
„Durchschnittliche Alterungsdauer” :
Zeitraum, der dem Stufendurchlauf des Gesamtbestandes an Brandy entspricht, der den Alterungsprozess durchläuft, berechnet durch Teilung des Gesamtvolumens des Brandys in allen Reifungsstufen durch das Volumen der Entnahmen aus der letzten Stufe — der Solera — in einem Jahr.
Die durchschnittliche Alterungsdauer des Brandys, der aus der Solera entnommen wird, ist mittels folgender Formel zu berechnen: t = Vt/Ve. Dabei ist

t die durchschnittliche Alterungsdauer, ausgedrückt in Jahren,

Vt die Gesamtmenge des Bestandes beim Alterungsverfahren, ausgedrückt in Litern reinen Alkohols,

Ve die Gesamtmenge des im Verlauf eines Jahres für den Versand entnommenen Produktes, ausgedrückt in Litern reinen Alkohols.

Im Fall von Eichenholzfässern und -behältern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1000 Litern darf die Zahl der jährlichen Entnahmen und Wiederauffüllungen höchstens doppelt so groß wie die Zahl der Reifungsstufen des Verfahrens sein, damit sichergestellt ist, dass der jüngste Bestandteil mindestens sechs Monate alt ist. Im Fall von Eichenholzfässern und -behältern mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1000 Litern darf die Zahl der jährlichen Entnahmen und Wiederauffüllungen höchstens der Zahl der Reifungsstufen des Verfahrens entsprechen, damit sichergestellt wird, dass der jüngste Bestandteil mindestens ein Jahr alt ist.

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