Artikel 1 VO (EU) 2019/816

Gegenstand

Mit dieser Verordnung

a)
wird ein System zur Ermittlung der Mitgliedstaaten eingerichtet, in denen Informationen zu früheren Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen vorliegen ( „ECRIS-TCN” );
b)
wird festgelegt, unter welchen Bedingungen die Zentralbehörden das ECRIS-TCN zu verwenden haben, um Informationen zu solchen früheren Verurteilungen über das mit dem Beschluss 2009/316/JI eingerichtete Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) zu erhalten, und unter welchen Bedingungen Eurojust, Europol und die EUStA das ECRIS-TCN zu verwenden haben;
c)
werden die Bedingungen festgelegt, unter denen das ECRIS-TCN durch die Speicherung von Identitätsdaten, Reisedokumentendaten und biometrischen Daten in dem CIR zur Erleichterung und Unterstützung bei der korrekten Identifizierung von im ECRIS-TCN erfassten Personen unter den Voraussetzungen und für die Zwecke des Artikels 20 der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) beiträgt;
e)
wird festgelegt, unter welchen Bedingungen die in der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) eingerichtete ETIAS-Zentralstelle die Daten im ECRIS-TCN zur Verwirklichung des Ziels des ETIAS verwenden darf, um einen Beitrag zu einem hohen Maß an Sicherheit zu leisten, indem eine gründliche Bewertung des von einem Antragsteller ausgehenden Risikos für die Sicherheit vor seiner Ankunft an den Außengrenzübergangsstellen ermöglicht wird, sodass ermittelt werden kann, ob faktische Anhaltspunkte oder auf faktische Anhaltspunkte gestützte hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass mit der Anwesenheit der betreffenden Person im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ein Risiko für die Sicherheit verbunden ist.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862, und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85).

(2)

Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226 (ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1).

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