Artikel 34 VO (EU) 2019/817
Identitätsbestätigungsdatei
Die Identitätsbestätigungsdatei enthält folgende Daten:
- a)
- die in den Artikeln 30 bis 33 genannten Verknüpfungen;
- b)
- eine Angabe der EU-Informationssysteme, in denen die verknüpften Daten gespeichert sind;
- c)
- eine einmalige Kennnummer, die das Abrufen der verknüpften Daten aus den entsprechenden EU-Informationssystemen ermöglicht;
- d)
- eine Angabe der für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständigen Behörde;
- e)
- das Datum der Erstellung oder jeder Aktualisierung der Verknüpfung.
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