ANHANG VO (EU) 2019/822

Warenbeschreibung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ware (sogenannter Schraubpfahl) mit rundem Querschnitt, ca. 55 cm lang mit einem Außendurchmesser von 6 cm, aus feuerverzinktem Feinblech.

Das eine Ende des Pfahls ist konisch und mit einem Gewinde versehen, am anderen Ende befindet sich ein u-förmiges Element mit Löchern zum Einsetzen von Schrauben.

Die Ware wird in den Boden oder ein anderes darunter befindliches Material gedreht, um Holzpfosten dauerhaft zu befestigen (sobald sie die vorgesehene Position haben, verbleiben sie so), indem diese an dem u-förmigen Element angebracht und mit Schrauben in ihrer Position gehalten werden.

Schraubpfähle finden unter anderem Verwendung bei Holzkonstruktionen, Solarenergieanlagen, Garten- und Veranstaltungsbauten, Zaunsystemen sowie Schildern und Bannern.

Siehe Abbildung(1).

73089059

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XV sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7308, 730890 und 73089059.

Die Ware weist die objektiven Merkmale von „Konstruktionsteilen” der Position 7308 auf. Sie dient speziell dazu, die Konstruktionselemente miteinander zu verbinden; sobald die Konstruktion die vorgesehene Position hat, verbleibt sie so. Die Ware hat Löcher, in die bei der Montage Schrauben eingesetzt werden, um die Konstruktionselemente zu befestigen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 7308, erster Absatz).

Die Einreihung in Position 7326 als andere Waren aus Eisen oder Stahl ist ausgeschlossen, da zur Verwendung in Konstruktionen bestimmte Waren unter die Position 7308 fallen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 7326, Nummer 1).

Daher ist die Ware in den KN-Code 73089059 als Konstruktionsteile aus Stahl einzureihen.

Fußnote(n):

(1)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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