Artikel 27 VO (EU) 2019/856
Kommunikation, Wissensaustausch und Öffentlichkeitsarbeit
(1) Die Projektträger machen proaktiv und systematisch Werbung für die im Rahmen dieser Verordnung unterstützten Projekte und deren Ergebnisse und Auswirkungen, indem sie einschlägige Informationen über alle verfügbaren Kommunikationskanäle, einschließlich ihrer Websites und Konten in den sozialen Medien, öffentlich zugänglich machen. Diese Informationen müssen einen ausdrücklichen Verweis auf die aus dem Innovationsfonds erhaltene Unterstützung umfassen. Die Projektträger benennen eine Anlaufstelle für die Projektkommunikation und unterrichten die Durchführungsstelle rechtzeitig, bevor sie spezifische Maßnahmen zur Kommunikation oder Verbreitung der Projektergebnisse mit möglicherweise erheblicher Medienwirkung ergreifen.
(2) Die Projektträger stellen sicher, dass verschiedene Zielgruppen, darunter Medien und Öffentlichkeit, kohärent, wirksam und gezielt über die aus dem Innovationsfonds erhaltene Unterstützung informiert werden.
(3) Die Kennzeichnung „(ko-)finanziert aus dem EU-Emissionshandelssystem (Innovationsfonds)” , das Emblem der Union und andere erforderliche Werbeelemente werden für alle Kommunikations- und Wissensaustauschtätigkeiten verwendet und erscheinen an strategischen, für die Öffentlichkeit sichtbaren Stellen im Einklang mit den vertraglichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Unterstützung aus dem Innovationsfonds.
(4) Die Projektträger unterbreiten in ihren Plänen für den Wissensaustausch, die Kommunikation und die Verbreitung der Ergebnisse ausführliche Informationen zu den gemäß den Absätzen 1 und 2 geplanten Maßnahmen. Sie überwachen die Durchführung regelmäßig und überprüfen sie gegebenenfalls.
(5) Die Durchführungsstelle führt Informations-, Kommunikations- und Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterstützung aus dem Innovationsfonds und den erzielten Ergebnissen durch. Die Durchführungsstelle organisiert spezifische Seminare, Workshops oder gegebenenfalls andere Arten von Tätigkeiten, um den Austausch von Erfahrungen, Wissen und bewährten Verfahren hinsichtlich der Gestaltung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten sowie hinsichtlich der Wirksamkeit der Finanzierungen im Rahmen der Unterstützung bei der Projektentwicklung zu fördern.
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