ANHANG VO (EU) 2019/880

Teil A.
Kulturgüter gemäß Artikel 3 Absatz 1

a) Seltene Sammlungen und Exemplare der Zoologie, Botanik, Mineralogie und Anatomie sowie Gegenstände von paläontologischem Interesse;
b) Gut, das sich auf die Geschichte einschließlich der Geschichte von Wissenschaft und Technik sowie der Militär- und Sozialgeschichte, das Leben nationaler Anführer, Denker, Wissenschaftler und Künstler und Ereignisse von nationaler Bedeutung bezieht;
c) Ergebnisse archäologischer Ausgrabungen (sowohl vorschriftsmäßiger als auch unerlaubter) oder archäologischer Entdeckungen zu Lande oder unter Wasser;
d) Teile künstlerischer oder geschichtlicher Denkmäler oder archäologischer Stätten, die nicht mehr vollständig sind(1);
e) Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel;
f) Gegenstände von ethnologischem Interesse;
g)

Gegenstände von künstlerischem Interesse wie:

i)
Bilder, Gemälde und Zeichnungen, die ausschließlich von Hand auf einem beliebigen Träger und aus einem beliebigen Material angefertigt sind (ausgenommen industrielle Entwürfe und handbemalte Manufakturwaren);
ii)
Originalwerke der Bildhauerkunst und der Skulptur aus einem beliebigen Material;
iii)
Originalgravuren, -drucke und -lithographien;
iv)
Originale von künstlerischen Assemblagen und Montagen aus einem beliebigen Material;
h) seltene Manuskripte und Inkunabeln;
i) alte Bücher, Dokumente und Publikationen von besonderem Interesse (historisch, künstlerisch, wissenschaftlich, literarisch usw.), einzeln oder in Sammlungen;
j) Briefmarken, Steuermarken und Ähnliches, einzeln oder in Sammlungen;
k) Archive einschließlich Phono-, Foto- und Filmarchive;
l) Möbelstücke, die mehr als hundert Jahre alt sind, und alte Musikinstrumente.

Teil B.
Kulturgüter gemäß Artikel 4

Kategorien von Kulturgütern gemäß Teil A Kombinierte Nomenklatur (KN), Kapitel, Position oder Unterposition Mindestalter Mindestwert (Zollwert) Besondere Maßeinheiten
c)
Ergebnisse archäologischer Ausgrabungen (sowohl vorschriftsmäßiger als auch unerlaubter), oder archäologischer Entdeckungen zu Lande oder unter Wasser;
ex9705; ex9706 über 250 Jahre alt wertunabhängig Anzahl Stück (p/st)
d)
Teile künstlerischer oder geschichtlicher Denkmäler oder archäologischer Stätten, die nicht mehr vollständig sind(2);
ex9705; ex9706 über 250 Jahre alt wertunabhängig Anzahl Stück (p/st)

Teil C.
Kulturgüter gemäß Artikel 5

Kategorien von Kulturgütern gemäß Teil A Kombinierte Nomenklatur (KN), Kapitel, Position oder Unterposition Mindestalter Mindestwert (Zollwert) Besondere Maßeinheiten
a)
Seltene Sammlungen und Exemplare der Zoologie, Botanik, Mineralogie und Anatomie sowie Gegenstände von paläontologischem Interesse;
ex9705 über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)
b)
Gut, das sich auf die Geschichte einschließlich der Geschichte von Wissenschaft und Technik sowie der Militär- und Sozialgeschichte, das Leben nationaler Anführer, Denker, Wissenschaftler und Künstler und Ereignisse von nationaler Bedeutung bezieht;
ex9705 über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)
e)
Antiquitäten wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel;
ex9706 über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)
f)
Gegenstände von ethnologischem Interesse;
ex9705 über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)
g)
Gegenstände von künstlerischem Interesse wie:
i)
Bilder, Gemälde und Zeichnungen, die ausschließlich von Hand auf einem beliebigen Träger und aus einem beliebigen Material angefertigt sind (ausgenommen industrielle Entwürfe und handbemalte Manufakturwaren);
ex9701 über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)
ii)
Originalwerke der Bildhauerkunst und der Skulptur aus einem beliebigen Material;
ex9703 über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)
iii)
Originalgravuren, -drucke und -lithographien;
ex9702; über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)
iv)
Originale von künstlerischen Assemblagen und Montagen aus einem beliebigen Material;
ex9701 über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)
h)
seltene Manuskripte und Inkunabeln
ex9702; ex9706 über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)
i)
alte Bücher, Dokumente und Publikationen von besonderem Interesse (historisch, künstlerisch, wissenschaftlich, literarisch usw.), einzeln oder in Sammlungen;
ex9705; ex9706 über 200 Jahre alt 18000 EUR oder mehr pro Stück Anzahl Stück (p/st)

Fußnote(n):

(1)

Liturgische Ikonen und Statuen, selbst wenn sie freistehend sind, sind als Kulturgüter zu betrachten, die unter diese Kategorie fallen.

(2)

Liturgische Ikonen und Statuen, selbst wenn sie frei stehend sind, sind als Kulturgüter zu betrachten, die unter diese Kategorie fallen.

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