Artikel 10 VO (EU) 2019/881
Sensibilisierung und Ausbildung
Die ENISA
- a)
- sensibilisiert die Öffentlichkeit für Cybersicherheitsrisiken und stellt Leitlinien für bewährte Verfahren für einzelne Nutzer zur Verfügung, die sich an Bürger, Organisationen und Unternehmen richten und auch Cyberhygiene und Cyberkompetenz umfassen;
- b)
- organisiert in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und der Branche regelmäßige Aufklärungskampagnen, um die Cybersicherheit und ihre Sichtbarkeit in der Union zu erhöhen und eine umfassende öffentliche Debatte anzuregen;
- c)
- unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Sensibilisierung in Bezug auf Cybersicherheit und zur Förderung der Ausbildung im Bereich Cybersicherheit;
- d)
- unterstützt die engere Koordinierung und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Sensibilisierung und Ausbildung im Bereich Cybersicherheit.
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