Artikel 53 VO (EU) 2019/881
Selbstbewertung der Konformität
(1) Ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung kann die Durchführung einer Selbstbewertung der Konformität unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers oder Anbieters von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen oder verwalteten Sicherheitsdiensten zulassen. Die Selbstbewertung der Konformität ist nur für IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse oder verwaltete Sicherheitsdienste mit niedrigem Risiko erlaubt, die der Vertrauenswürdigkeitsstufe „niedrig” entsprechen.
(2) Der Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen oder verwalteten Sicherheitsdiensten kann eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, die bestätigt, dass die Erfüllung der im Schema festgelegten Anforderungen nachgewiesen wurde. Durch die Ausstellung einer solchen Erklärung übernimmt der Hersteller oder Anbieter der IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse oder verwalteten Sicherheitsdienste die Verantwortung dafür, dass das IKT-Produkt, der IKT-Dienst, der IKT-Prozess oder der verwaltete Sicherheitsdienst den in diesem Schema festgelegten Anforderungen entspricht.
(3) Der Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen oder verwalteten Sicherheitsdiensten hält die EU-Konformitätserklärung, die technische Dokumentation und alle weiteren einschlägigen Informationen in Bezug auf die Konformität der IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse oder verwalteten Sicherheitsdienste mit dem Schema während des Zeitraums, der in dem entsprechenden europäischen Schema für die Cybersicherheitszertifizierung festgelegt ist, für die gemäß Artikel 58 benannte nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung bereit. Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung ist der nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung und der ENISA vorzulegen.
(4) Sofern im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten nicht anders bestimmt, ist die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung freiwillig.
(5) Die ausgestellte EU-Konformitätserklärung wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.