ANHANG VO (EU) 2019/898

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der zootechnischen Leistung).
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
4d18 Lidervet SL Zubereitung aus Eugenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus

Eugenol: 5 %;

Glycerinpolyethylenglycolricinoleat: 55-56 %;

Kieselsäure, amorph: 33 %;

Poly(methacrylsäure-co-ethylacrylat): 6 %.

Granulat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Eugenol (2-methoxy-4-(2-propenyl)phenol, 4-allyl-2-methoxyphenol, 4-allylguaiacol.) (99,5 %); CAS-Nr. 97-53-0 C10H12O2

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung von Eugenol im Futtermittelzusatzstoff und im Futtermittel:

Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID)

Masthühner 100 100
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmern müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
3.
Das Mischen mit anderen Eugenolquellen ist nicht erlaubt.
23. Juni 2029

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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