ANHANG VO (EU) 2019/914

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Darmflorastabilisatoren

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
4b1828 HuvePharma NV Bacillus licheniformis DSM 28710

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Bacillus licheniformis DSM 28710 mit mindestens 3,2 × 109 KBE/g Zusatzstoff Fest

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Sporen von Bacillus licheniformis DSM 28710

Analysemethode (1)

Für die Auszählung von Bacillus licheniformis DSM 28710 in Zusatzstoff, Vormischung und Futtermitteln:

Ausstrichverfahren EN 15784

Zur Identifizierung von Bacillus licheniformis DSM 28710:

Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Masttruthühner

Zuchttruthühner

Mast- oder Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung

1,6 × 109
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität gegenüber Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Verwendung in Futtermitteln für Truthühner, welche eines der folgenden zugelassenen Kokzidiostatika enthalten, ist erlaubt: Diclazuril, Halofuginon, Robenidin, Lasalocid, Maduramicin oder Monensin.
3.
Die Verwendung in Futtermitteln für Mast- oder Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, welche eines der folgenden zugelassenen Kokzidiostatika enthalten, ist erlaubt: Diclazuril oder Lasalocid.
4.
Für Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen müssen Futtermittelunternehmer operative Verfahren und geeignete organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren beim Einatmen und bei Berührungen mit der Haut und den Augen zu vermeiden. Kann die Exposition über die Haut, die Atemwege oder die Augen durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
25. Juni 2029

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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