Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/921

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. Juni 2019

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Stephen Quest

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

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