ANHANG VO (EU) 2019/923

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Eine Ware, bei der es sich um eine alkoholische Flüssigkeit mit einem Alkoholgehalt zwischen 4 und 6 % vol handelt.

Sie wird hergestellt, indem gegorener Apfelsaft mit destilliertem Ethylalkohol, kohlesäurehaltigem Wasser, Zucker, Zitronensäure, Aromen, einem Konservierungsstoff (E 202), Koffein und Farbstoffen (E 102, E 124) gemischt wird.

Der Alkoholgehalt des gegorenen Apfelsafts wird durch die Zugabe des Ethylalkohols erhöht. 62,05 l gegorener Apfelsaft mit 18 % vol (11,17 l Alkohol) werden mit 37,95 l destilliertem Ethylalkohol mit 28 % vol (10,73 l Alkohol) gemischt. Der gegorene Alkohol in der Ware macht 51 % und der destillierte Alkohol 49 % des Gesamtalkoholgehalts aus.

Die daraus resultierende Mischung wird durch den Zusatz von kohlensäurehaltigem Wasser auf eine Trinkstärke von 4 % bis 6 % vol herabgesetzt. Zucker, Zitronensäure, ein Konservierungsstoff (E 202), Koffein, Farbstoffe (E 102, E 124) und Aromen (z. B. Mango, Rum, Passionsfrucht oder Portwein) werden ebenfalls zugesetzt.

Die Ware soll zur Herstellung von Cocktails dienen. Geruch und Geschmack sind alkoholisch, säuerlich und süß.

Die Ware ist für den menschlichen Verzehr bestimmt und für den Einzelverkauf in Behältnissen mit einem Inhalt von zwei Litern oder weniger aufgemacht.

22089069

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2208, 220890 und 22089069.

Bei der Ware handelt es sich um ein alkoholisches Getränk, das nicht mehr die Merkmale einer Ware der Position 2206 aufweist (siehe auch die HN-Erläuterungen zu Position 2206, vierter Absatz), da die hinzugefügten Stoffe zu einem Verlust der Eigenschaften und Merkmale von gegorenem Apfelsaft geführt haben.

Die Tatsache, dass der destillierte Alkohol sowohl nach Volumen als auch nach Gehalt nicht mehr als 49 % des in dem Getränk enthaltenen Alkohols ausmacht, während die übrigen 51 % aus Gärung entstanden sind, stellt kein Einstufungskriterium dar, da es keine Mehrheitsregel auf der Grundlage von Prozentsätzen gibt, nach der die Merkmale einer Ware der Position 2206 bestimmt werden.

Eine Einreihung in die Position 2206 ist daher ausgeschlossen, da die Ware objektive Merkmale aufweist, die denen einer Spirituose ähneln und nicht mehr denen entsprechen, die sich durch die Gärung von bestimmten Früchten oder Pflanzen ergeben.

Die Ware ist daher als anderes alkoholhaltiges Getränk in Behältnissen mit einem Inhalt von zwei Litern oder weniger in den KN-Code 22089069 einzureihen.

2.
Eine Ware, bei der es sich um eine alkoholische Flüssigkeit mit einem Alkoholgehalt von 15 % vol handelt.

Sie wird durch die Gärung eines Zuckerrübenextrakts gewonnen, der aus 93,4 GHT Saccharose (96,7 % bezogen auf die Trockenmasse), Eiweiß, Spurenelementen, Ballaststoffen und Wasser besteht.

Der Gärungsprozess wird durch den Zusatz von Wasser und Hefe eingeleitet und fortgesetzt, bis ein Alkoholgehalt von 15 % erreicht ist. Die Hefe wird dann durch Sedimentation und Mikrofiltration entfernt. Die Ware hat keinen spezifischen Geruch oder Geschmack, ausgenommen einem alkoholischen.

Die Ware soll als Grundlage für die Zubereitung alkoholischer Getränke dienen.

Sie wird lose gestellt.

22089099

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2208, 220890 und 22089099.

Bei Zuckerrübenextrakt handelt es sich um neutralen Rohzucker, weswegen die Ware weder den Geschmack, den Geruch und/oder das Aussehen eines Getränks haben kann, das aus einer bestimmten Frucht oder einem bestimmten natürlichem Erzeugnis hergestellt wird. Daher entstehen nicht die Merkmale einer Ware der Position 2206, sondern der von Ethylalkohol der Position 2208.

Die Ware, die durch Verarbeitung von gegorenem Zuckerrübenextrakt gewonnen wird und als Grundlage für die Zubereitung von alkoholischen Getränken dienen soll und die bedingt durch die Klärung (einschließlich Mikrofiltration) farblich, geruchlich und geschmacklich neutral ist, fällt daher in die Position 2208.

Die Ware ist folglich als anderer Ethylalkohol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l in den KN-Code 22089099 einzureihen.

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