ANHANG VO (EU) 2019/923
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
---|---|---|
(1) | (2) | (3) |
|
22089069 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2208, 220890 und 22089069. Bei der Ware handelt es sich um ein alkoholisches Getränk, das nicht mehr die Merkmale einer Ware der Position 2206 aufweist (siehe auch die HN-Erläuterungen zu Position 2206, vierter Absatz), da die hinzugefügten Stoffe zu einem Verlust der Eigenschaften und Merkmale von gegorenem Apfelsaft geführt haben. Die Tatsache, dass der destillierte Alkohol sowohl nach Volumen als auch nach Gehalt nicht mehr als 49 % des in dem Getränk enthaltenen Alkohols ausmacht, während die übrigen 51 % aus Gärung entstanden sind, stellt kein Einstufungskriterium dar, da es keine Mehrheitsregel auf der Grundlage von Prozentsätzen gibt, nach der die Merkmale einer Ware der Position 2206 bestimmt werden. Eine Einreihung in die Position 2206 ist daher ausgeschlossen, da die Ware objektive Merkmale aufweist, die denen einer Spirituose ähneln und nicht mehr denen entsprechen, die sich durch die Gärung von bestimmten Früchten oder Pflanzen ergeben. Die Ware ist daher als anderes alkoholhaltiges Getränk in Behältnissen mit einem Inhalt von zwei Litern oder weniger in den KN-Code 22089069 einzureihen. |
|
22089099 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2208, 220890 und 22089099. Bei Zuckerrübenextrakt handelt es sich um neutralen Rohzucker, weswegen die Ware weder den Geschmack, den Geruch und/oder das Aussehen eines Getränks haben kann, das aus einer bestimmten Frucht oder einem bestimmten natürlichem Erzeugnis hergestellt wird. Daher entstehen nicht die Merkmale einer Ware der Position 2206, sondern der von Ethylalkohol der Position 2208. Die Ware, die durch Verarbeitung von gegorenem Zuckerrübenextrakt gewonnen wird und als Grundlage für die Zubereitung von alkoholischen Getränken dienen soll und die bedingt durch die Klärung (einschließlich Mikrofiltration) farblich, geruchlich und geschmacklich neutral ist, fällt daher in die Position 2208. Die Ware ist folglich als anderer Ethylalkohol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l in den KN-Code 22089099 einzureihen. |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.