ANHANG VO (EU) 2019/925
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Eine schlauchförmige Ware (sogenannter „Sportgürtel” ) aus Gewirken, die zu 88 % aus Polyester und zu 12 % aus Elasthan besteht und einen Umfang von 66 cm aufweist. Die Ware besteht aus zwei rechteckigen, gleich großen gewirkten Stoffstücken, die aufeinander gelegt und an drei Seiten zusammengenäht sind und so einen wendbaren, elastischen „Sportgürtel” bilden. Die Ware verfügt über Reflektoren, eine Tasche mit Reißverschluss sowie zwei kleinen offenen Taschen, von denen eine mit einem elastischen Band versehen ist. Sie hat keine Verschlüsse. Die Ware ist zum Tragen um die Taille, zum Beispiel während sportlicher Aktivitäten, bestimmt. In den Taschen können kleine Gegenstände wie Schlüssel, Kreditkarten usw. aufbewahrt werden. Siehe Abbildungen(*) |
63079010 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f zu Abschnitt XI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6307, 630790 und 63079010. Der Sportgürtel weist die objektiven Merkmale einer konfektionierten Spinnstoffware im Sinne der Position 6307 und gemäß Anmerkung 7 f zu Abschnitt XI auf. Die Ware dient nicht zur Aufbewahrung eines bestimmten Gegenstandes. Sie hat weder eine besondere Form noch Ausstattung auf der Innenseite. Sie ist nicht mit den Behältnissen der Position 4202 vergleichbar (siehe auch Absätze 1 und 4 sowie Ausnahme c) der HS-Erläuterungen zu Position 4202). Folglich ist eine Einreihung in die Position 4202 ausgeschlossen. Die Ware ist daher als andere „konfektionierte Ware aus Gewirken” in den KN-Code 63079010 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildungen dienen nur zur Information.
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