Präambel VO (EU) 2019/93

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007(1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.
(2)
Zwei der in Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 benannten natürlichen Personen sind verstorben und ihre Einträge sollten aus dem Anhang gestrichen werden.
(3)
Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1.

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