Artikel 17 VO (EU) 2019/942
Verwaltungs- und Leitungsstruktur
ACER besteht aus
- a)
- einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 19 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
- b)
- einem Regulierungsrat, der die in Artikel 22 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
- c)
- einem Direktor, der die in Artikel 24 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt und
- d)
- einem Beschwerdeausschuss, der die in Artikel 28 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt.
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