Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/946
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 12. März 2019
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude Juncker
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.