Präambel VO (EU) 2019/952

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 19. Dezember 2006 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2027/2006(1) an, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde(2) (im Folgenden „Abkommen” ) abgeschlossen wurde. Das Abkommen trat am 30. März 2007 in Kraft, wurde stillschweigend verlängert und ist noch immer in Kraft.
(2)
Das letzte Protokoll im Rahmen des Abkommens ist am 22. Dezember 2018 ausgelaufen.
(3)
Die Kommission hat im Namen der Union ein neues Protokoll ausgehandelt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde das neue Protokoll am 12. Oktober 2018 paraphiert.
(4)
Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/951 des Rates(3) wurde das Protokoll zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019-2024) (im Folgenden „Protokoll” ) am 20. Mai 2019 unterzeichnet.
(5)
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für die Geltungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
(6)
Das Protokoll gilt vorläufig ab dem Tag seiner Unterzeichnung, damit die Unionsschiffe rasch ihre Fangtätigkeit aufnehmen können. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Tag gelten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 2027/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) (ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 1).

(2)

ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 3.

(3)

Beschluss (EU) 2019/951 des Rates vom 17. Mai 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019–2024) (siehe Seite 1 dieses Amtsblatts).

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