ANHANG VO (EU) 2019/978
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 579/2014 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Nach dem Eintrag für „2-Ethylhexanol” wird folgender Eintrag eingefügt:
tert-Butylethylether 637-92-3 - 2.
-
Nach dem Eintrag für „Methanol” wird folgender Eintrag eingefügt:
Methylacetat 79-20-9
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