Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/98

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. Januar 2019

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Jerzy Plewa

Generaldirektor

Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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