ANHANG 23 VO (EU) 2019/980
ABSCHNITT 1 | EINFÜHRUNG |
Punkt 1.1 | Bezeichnung und internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere. |
Punkt 1.2 | Identität und Kontaktdaten des Emittenten, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI). |
Punkt 1.3 | Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt gebilligt hat, und der zuständigen Behörde, die das Registrierungsformular gebilligt hat, sofern sie nicht mit der erstgenannten Behörde identisch ist. |
Punkt 1.4 | Datum der Billigung des EU-Wachstumsprospekts. |
Punkt 1.5 | Warnungen |
Punkt 1.5.1 |
Erklärungen des Emittenten,
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ABSCHNITT 2 | BASISINFORMATIONEN ÜBER DEN EMITTENTEN |
Punkt 2.1 | Wer ist der Emittent der Wertpapiere? |
Punkt 2.1.1 |
Angaben zum Emittenten:
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Punkt 2.2 | Welches sind die wesentlichen Finanzinformationen über den Emittenten? |
Punkt 2.2.1 |
Wesentliche Finanzinformationen für jedes Geschäftsjahr des von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums und, falls im Prospekt enthalten, für jeden nachfolgenden Zwischenberichtszeitraum sowie Vergleichsdaten für den gleichen Zeitraum des vorhergehenden Geschäftsjahrs. Die Anforderung der Beibringung vergleichbarer Bilanzinformationen wird durch die Vorlage der Bilanzdaten zum Jahresende erfüllt. Die wesentlichen Finanzinformationen umfassen im Prospekt angeführte finanzielle Maßnahmen. Diese finanziellen Maßnahmen sollten Aufschluss über das Folgende geben:
Die wesentlichen Finanzinformationen enthalten gegebenenfalls:
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Punkt 2.3 | Welche sind die zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind? |
Punkt 2.3.1 | Eine kurze Beschreibung der im EU-Wachstumsprospekt genannten wesentlichsten Risikofaktoren, die für den Emittenten spezifisch sind, wobei die in Artikel 33 Absatz 8 dieser Verordnung genannte Höchstzahl an Risikofaktoren nicht überschritten werden darf. |
ABSCHNITT 3 | BASISINFORMATIONEN ÜBER DIE WERTPAPIERE |
Punkt 3.1 | Welches sind die wichtigsten Merkmale der Wertpapiere? |
Punkt 3.1.1 |
Informationen zu den Wertpapieren:
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Punkt 3.2 | Wo werden die Wertpapiere gehandelt? |
Punkt 3.2.1 | Gegebenenfalls Angaben dazu, ob für die Wertpapiere die Zulassung zum Handel an einem MTF oder an einem KMU-Wachstumsmarkt beantragt wurde oder werden soll, Nennung aller Märkte, an denen die Wertpapiere gehandelt werden oder gehandelt werden sollen und Detailinformationen der Zulassung zum Handel an einem MTF oder einem KMU-Wachstumsmarkt. |
Punkt 3.3 |
Wird für die Wertpapiere eine Garantie gestellt?
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Punkt 3.4 | Welche sind die zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind? |
Punkt 3.4.1 | Eine kurze Beschreibung der im EU-Wachstumsprospekt genannten wesentlichsten Risikofaktoren, die für die Wertpapiere spezifisch sind, wobei die in Artikel 33 Absatz 8 dieser Verordnung genannte Höchstzahl an Risikofaktoren nicht überschritten werden darf. |
ABSCHNITT 4 | BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN |
Punkt 4.1 |
Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? Gegebenenfalls die allgemeinen Bedingungen, die Konditionen und den voraussichtlichen Zeitplan des Angebots, den Plan für den Vertrieb, den Betrag und Prozentanteil der sich aus dem Angebot ergebenden unmittelbaren Verwässerung sowie eine Schätzung der Gesamtkosten der Emission und/oder des Angebots, einschließlich der geschätzten Kosten, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden. |
Punkt 4.2 | Weshalb wird dieser EU-Wachstumsprospekt erstellt? |
Punkt 4.2.1 |
Kurze Beschreibung der Gründe für das Angebot sowie gegebenenfalls:
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Punkt 4.3 | Wer ist der Anbieter und/oder die die Zulassung zum Handel beantragende Person? |
Punkt 4.3.1 | Sofern der Anbieter nicht dieselbe Person wie der Emittent ist, eine kurze Beschreibung des Anbieters der Wertpapiere und/oder der die Zulassung zum Handel an einem MTF- oder KMU-Wachstumsmarkt beantragenden Person mit Sitz und Rechtsform, des für ihn/sie geltenden Rechts sowie dem Land der Eintragung. |
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