ANHANG XII VO (EU) 2019/981

Anhang XXI Teil B wird wie folgt geändert:

(1)
Die folgende Nummer 19 wird angefügt:

(19)
Zahl der bei der Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 71 Absatz 10 eingegangenen Anträge auf Verzicht auf die Anwendung des in Absatz 1 Buchstabe e des genannten Artikels genannten Kapitalverlustausgleichsmechanismus und Zahl der positiv beschiedenen Anträge..

(2)
Teil B letzter Satz erhält folgende Fassung:

„Die Angaben der Absätze 2 bis 19 sind in Bezug auf das vergangene Kalenderjahr zu erteilen.” .

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