ANHANG VO (EU) 2020/116
In Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1770 erhalten die Einträge 1, 2, 3, 4 und 5 folgende Fassung:
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1.
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AHMED AG ALBACHAR (alias: Intahmado Ag Albachar)
Funktion: Vorsitzender der humanitären Kommission des Bureau Regional d’Administration et Gestion de Kidal Geburtsdatum: 31. Dezember 1963 Geburtsort: Tin-Essako, Region Kidal, Mali Staatsangehörigkeit: Malier Nationale Kennziffer: 1 63 08 4 01 001 005E Anschrift: Quartier Aliou, Kidal, Mali Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019) Weitere Angaben: Ahmed Ag Albachar ist ein bekannter Geschäftsmann und seit Anfang 2018 Sonderberater des Gouverneurs der Region Kidal. Als einflussreiches Mitglied des Haut Conseil pour l’unité de l’Azawad (HCUA) und Angehöriger der Tuareg-Gemeinschaft der Ifoghas fungiert Ahmed Ag Albachar auch als Vermittler zwischen der Coordination des Mouvements de l’Azawad (CMA) und Ansar Dine (QDe.135). Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten). Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klickenZusätzliche Angaben
Ahmed Ag Albachar wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, und gemäß Nummer 8 Buchstabe e der Resolution 2374 (2017) wegen der Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe an Mali oder des Zugangs zu humanitärer Hilfe oder der Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Mali auf die Liste gesetzt. Im Januar hat Ag Albachar seinen Einfluss genutzt, um zu kontrollieren und zu entscheiden, welche Projekte für humanitäre Hilfe und Entwicklung in der Region Kidal von wem, wo und wann durchgeführt werden. Ohne sein Wissen und seine Zustimmung kann kein humanitärer Einsatz erfolgen. Als selbst ernannter Vorsitzender der humanitären Kommission ist Ag Albachar für die Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für humanitäre Helfer zuständig, die gegen Geld oder Dienstleistungen vergeben werden. Die Kommission kontrolliert auch, welche Unternehmen und Personen an Projektausschreibungen von NRO in Kidal teilnehmen können, was Ag Albachar die Macht verleiht, die humanitären Maßnahmen in der Region zu manipulieren und die für NRO tätigen Personen auszuwählen. Die Verteilung der Hilfsgüter darf nur unter seiner Aufsicht erfolgen, sodass er Einfluss darauf nimmt, wem die Hilfe zugutekommt. Des Weiteren setzt Albachar arbeitslose Jugendliche ein, um NRO einzuschüchtern und zu erpressen und deren Arbeit so massiv zu behindern. Die humanitäre Gemeinschaft insgesamt und insbesondere das stärker gefährdete nationale Personal arbeitet in Kidal in einem Klima der Angst. Ahmed Ag Albachar ist auch Mitinhaber von Timitrine Voyage, einem der wenigen Verkehrsunternehmen, die NRO in Kidal benutzen dürfen. Ag Albachar eignet sich zusammen mit einem Dutzend anderer Verkehrsunternehmen, die sich im Besitz einer kleinen Gruppe einflussreicher Persönlichkeiten aus der Tuareg-Gemeinschaft der Ifoghas befinden, widerrechtlich einen erheblichen Teil der humanitären Hilfe in Kidal an. Darüber hinaus macht seine Monopolstellung die Bereitstellung von Hilfe in bestimmten Gemeinschaften schwieriger als in anderen. Albachar manipuliert die humanitäre Hilfe zugunsten seiner persönlichen Interessen und der politischen Interessen des HCUA durch Terror, Bedrohung von NRO und Kontrolle ihrer Tätigkeit, was zu einer Behinderung und Beeinträchtigung der Hilfsmaßnahmen zulasten der Hilfsbedürftigen in der Region Kidal führt. Somit behindert Ahmed Ag Albachar die Bereitstellung humanitärer Hilfe an Mali bzw. den Zugang zu humanitärer Hilfe bzw. die Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Mali. Sein Handeln verstößt auch gegen Artikel 49 des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali, das die Parteien dazu verpflichtet, die Grundsätze der Menschlichkeit, der Neutralität, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit, von denen die humanitären Maßnahmen geleitet sind, zu achten, jegliche Nutzung humanitärer Hilfe für politische, wirtschaftliche oder militärische Zwecke zu verhindern, den Zugang für humanitäre Organisationen zu erleichtern und die Sicherheit ihres Personals zu gewährleisten. Somit behindert bzw. bedroht Albachar die Durchführung des Abkommens.
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2.
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HOUKA HOUKA AG ALHOUSSEINI (alias: a) Mohamed Ibn Alhousseyni b) Muhammad Ibn Al-Husayn c) Houka Houka)
Titel: Kadi Geburtsdatum: a) 1. Januar 1962, b) 1. Januar 1963, c) 1. Januar 1964 Geburtsort: Ariaw, Region Timbuktu, Mali Staatsangehörigkeit: Malier Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019) Weitere Angaben: Houka Houka Ag Alhousseini wurde im April 2012 von Iyad Ag Ghaly (QDi.316) zum Kadi von Timbuktu ernannt, nachdem in Nordmali das dschihadistische Kalifat errichtet worden war. Houka Houka arbeitete eng mit der Hesbah zusammen, der islamischen Polizei unter Leitung von Ahmad Al Faqi Al Mahdi, der seit September 2016 in der Haftanstalt des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag inhaftiert ist. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten). Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klickenZusätzliche Angaben
Houka Houka Ag Alhousseini wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt. Nach der Intervention französischer Truppen im Januar 2013 wurde Houka Houka Ag Alhousseini am 17. Januar 2014 festgenommen, am 15. August 2014 jedoch von den malischen Behörden wieder auf freien Fuß gesetzt, was von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wurde. Houka Houka Ag Alhousseini lebt seither in der Region Zouéra in Ariaw, einem Dorf westlich von Timbuktu (Gemeinde Essakane) am Ufer des Sees Faguibine in Richtung der mauretanischen Grenze. Am 27. September 2017 wurde er hier vom Gouverneur Timbuktus, Koina Ag Ahmadou, offiziell wieder zum Lehrer ernannt, nachdem sich Mohamed Ousmane Ag Mohamidoune (MLi.003), der Anführer der Coalition du peuple de l’Azawad (CPA), für ihn eingesetzt hatte, welcher am 20. Dezember 2018 vom Ausschuss des Sicherheitsrats für Mali unter anderem aufgrund von Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt worden ist. Mohamed Ousmane gründete 2017 ein breiteres Bündnis von Splittergruppen, die Coalition des Mouvements de l’Entente (CME), deren Leiter er war. Auf der Gründungsversammlung bedrohte die CME in einer offiziellen Erklärung offen die Durchführung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali. Indem die CME Druck auf die malische Regierung und die internationale Gemeinschaft ausübte, um die Teilnahme der CME an den verschiedenen im Rahmen des Abkommens geschaffenen Mechanismen zu erzwingen, war sie an der Behinderung und Verzögerung der Durchführung des Abkommens beteiligt. Houka Houka und Mohamed Ousmane waren maßgeblich am Aufstieg des jeweils anderen beteiligt, wobei Letzterer Treffen mit Regierungsbeamten ermöglichte und Ersterer eine Schlüsselrolle bei der Ausdehnung des Einflusses Ousmanes in der Region Timbuktu spielte. Houka Houka hat an den meisten der von Mohamed Ousmane seit 2017 organisierten Gemeinschaftsversammlungen, die zu dessen Bekanntheit und Glaubwürdigkeit in der Region beigetragen haben, und an der Gründungsversammlung der CME teilgenommen, der er öffentlich seinen Segen gab. Der Einflussbereich von Houka Houka hat sich in letzter Zeit weiter nach Osten, in die Region Ber (eine Hochburg der Bérabich-Araber 50 Kilometer östlich von Timbuktu), und nach Nordtimbuktu ausgedehnt. Obwohl er nicht aus einer Kadi-Dynastie stammt und diesen Titel erst seit 2012 führt, ist es Houka Houka gelungen, seine Autorität als Kadi zu festigen und seinen Einfluss zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in bestimmten Gebieten auszudehnen, unterstützt von Al-Furqan und indem er sich die Angst zunutze machte, die diese terroristische Vereinigung in der Region Timbuktu durch ausgeklügelte Angriffe auf internationale und malische Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und durch gezielte Morde hervorruft. Somit bedroht Houka Houka Ag Alhousseini durch Unterstützung von Mohamed Ousmane und Behinderung des Abkommens dessen Durchführung sowie Frieden, Sicherheit und Stabilität in Mali im Allgemeinen.
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3.
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MAHRI SIDI AMAR BEN DAHA (alias: a) Yoro Ould Daha b) Yoro Ould Daya c) Sidi Amar Ould Daha d) Yoro)
Funktion: Stellvertretender Stabschef der regionalen Koordinierung des Mécanisme opérationnel de Coordination (MOC) in Gao Geburtsdatum: 1. Januar 1978 Geburtsort: Djebock, Mali Staatsangehörigkeit: Malier Nationale Kennziffer: 11262/1547 Anschrift: Golf Rue 708 Door 345, Gao, Mali Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019) Weitere Angaben: Mahri Sidi Amar Ben Daha ist ein Anführer der arabischen Lehmar-Gemeinschaft von Gao und militärischer Stabschef des regierungsfreundlichen Flügels des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA), der der Koalition Plateforme des mouvements du 14 juin 2014 d’Alger (Plateforme) angeschlossen ist. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten). Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klickenZusätzliche Angaben
Mahri Sidi Amar Ben Daha wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt. Ben Daha war ein hochrangiger Offizier der Islamischen Polizei, die in Gao tätig war, als sich die Stadt von Juni 2012 bis Januar 2013 unter der Kontrolle des Mouvement pour l’Unicité et le Jihad en Afrique de l’Ouest (MUJAO) (QDe.134) befand. Ben Daha ist derzeit stellvertretender Stabschef der regionalen Koordinierung des Mécanisme opérationnel de Coordination (MOC) in Gao. Am 12. November 2018 erklärte die Plateforme in Bamako, sich nicht an den bevorstehenden regionalen Konsultationen zu beteiligen, die gemäß dem von allen Parteien des Friedens- und Aussöhnungsabkommens im März 2018 vereinbarten Fahrplan vom 13. bis 17. November stattfinden sollten. Am darauffolgenden Tag wurde in Gao vom militärischen Stabschef der Ganda-Koy-Komponente der CMFPR-Plateforme (Coordination des mouvements et fronts patriotiques de résistance) eine Koordinierungssitzung mit Vertretern der MAA-Plateforme abgehalten, um die Durchführung der Konsultationen zu verhindern. Die Blockade wurde mit der Führung der Plateforme in Bamako, der MAA-Plateforme und dem Parlamentsmitglied Mohamed Ould Mataly abgestimmt. Vom 14. bis 18. November 2018 haben Dutzende von Kämpfern der MAA-Platforme zusammen mit denjenigen der CMFPR-Gruppierungen die Durchführung der regionalen Konsultationen behindert. Unter Weisung und unter Beteiligung von Ben Daha wurden mindestens sechs Kleinlastwagen des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA-Plateforme) vor dem Sitz des Gouverneurs von Gao und in dessen Umgebung aufgestellt. Ferner wurden zwei der MAA-Plateforme zugeschriebene Fahrzeuge des MOC vor Ort gesichtet. Am 17. November 2018 kam es zu einem Zwischenfall zwischen bewaffneten Elementen, die den Zugang zum Gouverneurssitz blockierten, und einer Patrouille der malischen Streitkräfte, die das Gebiet passierte; die Lage entspannte sich jedoch, bevor es zu einer Eskalation und damit zu einer Verletzung des Waffenstillstands kommen konnte. Am 18. November 2018 hoben insgesamt zwölf Fahrzeuge und bewaffnete Elemente die Blockade des Gouverneurssitzes nach einer letzten Runde von Verhandlungen mit dem Gouverneur von Gao auf. Am 30. November 2018 veranstalte Ben Daha ein interarabisches Treffen in Tinfanda zur Erörterung von Fragen der Sicherheit und der Verwaltungsumstrukturierung. Anwesend war auch der Sanktionen unterliegende Ahmoudou Ag Asriw (MLi.001), der von Ben Daha unterstützt und beschirmt wird. Durch die effektive Blockade der Gespräche über Kernbestimmungen des Abkommens für Frieden und Aussöhnung im Zusammenhang mit der Reform der Territorialstruktur in Nordmali hat Ben Daha die Durchführung dieses Abkommens behindert. Außerdem unterstützt Ben Daha eine Person, von der festgestellt wurde, dass sie die Durchführung des Abkommens durch ihre Verwicklung in Waffenstillstandsverletzungen und organisierte Kriminalität bedroht.
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4.
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MOHAMED BEN AHMED MAHRI (alias: a) Mohammed Rougi b) Mohamed Ould Ahmed Deya c) Mohamed Ould Mahri Ahmed Daya d) Mohamed Rougie e) Mohamed Rouggy f) Mohamed Rouji)
Geburtsdatum: 1. Januar 1979 Geburtsort: Tabankort, Mali Staatsangehörigkeit: Malier Reisepass-Nr.: a) AA00272627, b) AA0263957 Anschrift: Bamako, Mali Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019) Weitere Angaben: Mohamed Ben Ahmed Mahri ist ein Geschäftsmann, der der arabischen Lehmar-Gemeinschaft in der Region Gao angehört und der ehemals mit dem Mouvement pour l’Unicité et le Jihad en Afrique de l’Ouest (MUJAO) (QDe.134) zusammenarbeitete. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten). Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals — hier klickenZusätzliche Angaben
Mohamed Ben Ahmed Mahri wird gemäß Nummer 8 Buchstabe c der Resolution 2374 (2017) wegen des Handelns für unter Nummer 8 Buchstaben a und b der Resolution 2374 (2017) genannte Personen und Einrichtungen oder in deren Namen oder auf deren Anweisung oder zu deren anderweitiger Unterstützung oder Finanzierung, unter anderem durch Erträge aus der organisierten Kriminalität, darunter aus der unerlaubten Gewinnung von Suchtstoffen und ihren Ausgangsstoffen und dem unerlaubten Verkehr mit solchen Stoffen aus und über Mali, dem Menschenhandel, der Schleusung von Migranten, dem Waffenschmuggel und dem unerlaubten Waffenhandel sowie dem illegalen Handel mit Kulturgut auf die Liste gesetzt. Zwischen Dezember 2017 und April 2018 befehligte Mohamed Ben Ahmed Mahri den illegalen Handel mit mehr als zehn Tonnen an marokkanischem Cannabis, das in Kühllastwagen durch Mauretanien, Mali, Burkina Faso und Niger verbracht wurde. In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 wurde ein Viertel der Ware in Niamey beschlagnahmt, während die restlichen drei Viertel angeblich von einer konkurrierenden Gruppierung in der Nacht vom 12. auf den 13. April 2018 entwendet worden waren. Im Dezember 2017 hielt sich Mohamed Ben Ahmed Mahri zusammen mit einem malischen Staatsangehörigen in Niamey auf, um den illegalen Handel vorzubereiten. Letzterer wurde in Niamey festgenommen, nachdem er am 15./16. April 2018 zusammen mit zwei marokkanischen und zwei algerischen Staatsangehörigen aus Marokko eingeflogen war, um den Versuch zu unternehmen, das entwendete Cannabis wiederzuerlangen. Auch drei seiner Komplizen wurden festgenommen, darunter ein marokkanischer Staatsangehöriger, der 2014 in Marokko wegen illegalen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden war. Mohamed Ben Ahmed Mahri befehligt den illegalen Handel mit Cannabisharz nach Niger direkt durch Nordmali, unter Einsatz von Geleitzügen unter der Führung von Mitgliedern des Groupe d’autodéfense des Touaregs Imghad et leurs alliés (GATIA), einschließlich des Sanktionen unterliegenden Ahmoudou Ag Asriw (MLi.001). Mohamed Ben Ahmed Mahri entlohnt Asriw für die Inanspruchnahme dieser Geleitzüge. Diese Geleitzüge führen häufig zu Zusammenstößen mit Konkurrenten, die der Coordination des Mouvements de l’Azawad (CMA) nahestehen. Mit seinem finanziellen Gewinn aus dem illegalen Drogenhandel unterstützt Mohamed Ben Ahmed Mahri bewaffnete terroristische Vereinigungen, insbesondere die Sanktionen unterliegende Einrichtung Al-Mourabitoun (QDe.141), wobei er versucht, Beamte zur Freilassung verhafteter Kämpfer zu bestechen, und Kämpfern die Eingliederung in die MAA-Plateforme erleichtert. Daher unterstützt Mohamed Ben Ahmed Mahri mit den Erträgen aus organisierter Kriminalität eine Person, von der gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2007) festgestellt wurde, dass sie die Durchführung des Abkommens über Frieden und Versöhnung in Mali bedroht, sowie eine gemäß der Resolution 1267 als terroristische Vereinigung eingestufte Gruppierung.
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MOHAMED OULD MATALY
Funktion: Parlamentsmitglied Geburtsdatum: 1958 Staatsangehörigkeit: Malier Reisepass-Nr.: D9011156 Anschrift: Golf Rue 708 Door 345, Gao, Mali Tag der Benennung durch die VN: 10. Juli 2019 (geändert am 19. Dezember 2019) Weitere Angaben: Mohamed Ould Mataly, ehemals Bürgermeister von Bourem, ist derzeit Mitglied des Parlaments für den Wahlkreis Bourem und gehört dem Rassemblement pour le Mali (RPM) an, der politischen Partei des Präsidenten Ibrahim Boubacar Keita. Mohamed Ould Mataly gehört der arabischen Lehmar-Gemeinschaft an und ist ein einflussreiches Mitglied des regierungsfreundlichen Flügels des Mouvement Arabe de l’Azawad (MAA), der der Koalition Plateforme des mouvements du 14 juin 2014 d’Alger (Plateforme) angeschlossen ist. Benennung gemäß den Nummern 1 bis 3 der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten). Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals hier klickenZusätzliche Angaben
Mohamed Ould Mataly wird gemäß Nummer 8 Buchstabe b der Resolution 2374 (2017) wegen Handlungen, die die Durchführung des Abkommens behindern, durch langwierige Verzögerungen behindern oder bedrohen, auf die Liste gesetzt. Am 12. November 2018 erklärte die Plateforme in Bamako, sich nicht an den bevorstehenden regionalen Konsultationen zu beteiligen, die gemäß dem von allen Parteien des Friedens- und Aussöhnungsabkommens im März 2018 vereinbarten Fahrplan vom 13. bis 17. November stattfinden sollten. Am darauffolgenden Tag wurde in Gao vom militärischen Stabschef der Ganda-Koy-Komponente der CMFPR-Plateforme (Coordination des mouvements et fronts patriotiques de résistance) eine Koordinierungssitzung mit Vertretern der MAA-Plateforme abgehalten, um die Durchführung der Konsultationen zu verhindern. Die Blockade wurde mit der Führung der Plateforme in Bamako, der MAA-Plateforme und dem Parlamentsmitglied Mohamed Ould Mataly abgestimmt. Sein enger Verbündeter Mahri Sidi Amar Ben Daha, alias Yoro Ould Daha, der auf Matalys Anwesen in Gao wohnt, nahm während dieses Zeitraums an der Blockade des Konsultationsorts im Gouverneurssitz teil. Außerdem war Ould Mataly am 12. Juli 2016 einer der Anstifter der gegen die Durchführung des Abkommens gerichteten Demonstrationen. Durch die effektive Blockade der Gespräche über Kernbestimmungen des Abkommens für Frieden und Aussöhnung im Zusammenhang mit der Reform der Territorialstruktur in Nordmali hat Ould Mataly die Durchführung dieses Abkommens behindert und verzögert. Schließlich ist Ould Mataly für die Freilassung von Mitgliedern seiner Gemeinschaft eingetreten, die bei Terrorismusbekämpfungseinsätzen gefangen genommen worden waren. Durch seine Verwicklung in organisierte Kriminalität und seine Verbindungen mit bewaffneten terroristischen Vereinigungen bedroht Mohamed Ould Mataly die Durchführung des Abkommens.© Europäische Union 1998-2021
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