ANHANG VO (EU) 2020/1160
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 219 zu Aluminiumammoniumsulfat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 2.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 220 zu Aluminiumsilicat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 3.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 222 zu Blutmehl wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 4.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 224 zu Calciumcarbonat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 5.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 225 zu Kohlendioxid wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 6.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 228 zu Teebaumextrakt wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 7.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 229 zu Rückständen aus der Fettdestillation wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 8.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 230 zu Fettsäuren C7 bis C20 wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 9.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 231 zu Knoblauchextrakt wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 10.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 232 zu Gibberellinsäure wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 11.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 233 zu Gibberellin wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 12.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 234 zu hydrolysierten Proteinen wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 13.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 235 zu Eisensulfat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 14.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 236 zu Kieselgur (Diatomeenerde) wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 15.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 242 zu Pflanzenöl/Rapsöl wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 16.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 244 zu Kaliumhydrogencarbonat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 17.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 247 zu Quarzsand wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 18.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 248 zu Fischöl wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 19.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 249 zu Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Schafsfett wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 20.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 255 zu geradkettigen Lepidopterenpheromonen wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
- 21.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 268 zu Tebuconazol wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt.
- 22.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 257 zu Harnstoff wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt.
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