ANHANG VO (EU) 2020/1160

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 219 zu Aluminiumammoniumsulfat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
2.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 220 zu Aluminiumsilicat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
3.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 222 zu Blutmehl wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
4.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 224 zu Calciumcarbonat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
5.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 225 zu Kohlendioxid wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
6.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 228 zu Teebaumextrakt wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
7.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 229 zu Rückständen aus der Fettdestillation wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
8.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 230 zu Fettsäuren C7 bis C20 wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
9.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 231 zu Knoblauchextrakt wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
10.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 232 zu Gibberellinsäure wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
11.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 233 zu Gibberellin wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
12.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 234 zu hydrolysierten Proteinen wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
13.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 235 zu Eisensulfat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
14.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 236 zu Kieselgur (Diatomeenerde) wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
15.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 242 zu Pflanzenöl/Rapsöl wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
16.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 244 zu Kaliumhydrogencarbonat wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
17.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 247 zu Quarzsand wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
18.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 248 zu Fischöl wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
19.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 249 zu Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Schafsfett wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
20.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 255 zu geradkettigen Lepidopterenpheromonen wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt;
21.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 268 zu Tebuconazol wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt.
22.
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 257 zu Harnstoff wird das Datum durch 31. August 2021 ersetzt.

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