ANHANG VO (EU) 2020/1163

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:

1.
In Tabelle 1 (Zugelassene neuartige Lebensmittel) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Datenschutz
Vitamin D2-Pilzpulver Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte an Vitamin D2 (*)

Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet „Vitamin D enthaltendes, UV-behandeltes Pilzpulver” oder Vitamin D2 enthaltendes, UV-behandeltes Pilzpulver.

Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die Vitamin D2-Pilzpulver enthalten‚ muss mit dem Hinweis versehen sein, dass sie nicht von Säuglingen verzehrt werden sollten.

Zugelassen am 27. August 2020. Diese Aufnahme erfolgt auf der Grundlage geschützter wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen.

Antragsteller: Oakshire Naturals, LP., PO Box 388 Kennett Square, Pennsylvania 19348, Vereinigte Staaten. Solange der Datenschutz gilt, darf das neuartige Lebensmittel Vitamin D2-Pilzpulver nur von Oakshire Naturals, LP. in der Union in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Daten, die dem Datenschutz gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2015/2283 unterliegen, oder er hat die Zustimmung von Oakshire Naturals, LP.

Zeitpunkt, zu dem der Datenschutz erlischt: 27. August 2025.

Frühstückscerealien 2,25 μg Vitamin D2/100 g
Hefe-getriebenes Brot und Gebäck 2,25 μg Vitamin D2/100 g
Getreideerzeugnisse und Teigwaren 2,25 μg Vitamin D2/100 g
Fruchtsaft und Frucht-/Gemüsesaftmischungen 1,125 μg Vitamin D2/100 ml
Milch und Milchprodukte (ausgenommen Flüssigmilch) 2,25 μg Vitamin D2/100 g/1,125 μg Vitamin D2/100 ml (Getränke)
Käse (ausgenommen Hüttenkäse, Ricottakäse und Hartkäse) 2,25 μg Vitamin D2/100 g
Mahlzeitenersatzriegel und Getränke 2,25 μg Vitamin D2/100 g/1,125 μg Vitamin D2/100 ml (Getränke)
Milchprodukt-Analoge 2,25 μg Vitamin D2/100 g/1,125 μg Vitamin D2/100 ml (Getränke)
Fleisch-Analoge 2,25 μg Vitamin D2/100 g
Suppen und Brühen 2,25 μg Vitamin D2/100 g
Extrudierte Gemüsesnacks 2,25 μg Vitamin D2/100 g
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, ausgenommen Lebensmittel für Säuglinge 15 μg/Tag
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für die allgemeine Bevölkerung, ausgenommen Säuglinge 15 μg/Tag

2.
In Tabelle 2 (Spezifikationen) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:

Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation
Vitamin D2-Pilzpulver

Beschreibung/Definition

Vitamin D2-Pilzpulver ist ein körniges Pulver aus homogenisierten Agaricus bisporus-Pilzen‚ die mit UV-Licht bestrahlt wurden.

Die Pilze werden gewaschen, homogenisiert und in Wasser suspendiert, um eine dünnflüssige Pilzmasse herzustellen. Die dünnflüssige Pilzmasse wird mit einer UV-Lampe bestrahlt. Anschließend wird die dünnflüssige Masse gefiltert, getrocknet und gemahlen, wodurch Vitamin D2-Pilzpulver entsteht.

UV-Bestrahlung: Bestrahlung mit ultraviolettem Licht innerhalb eines ähnlichen Wellenlängebereichs wie bei den nach der Verordnung über neuartige Lebensmittel zugelassenen UV-behandelten neuartigen Lebensmitteln.

Merkmale/Zusammensetzung

Vitamin D2-Gehalt: 1 000-1 300 μg/g Pilzpulver(**)

Feuchtigkeitsgehalt: ≤ 10,0 %

Asche: ≤ 13,5 %

Schwermetalle

Blei (als Pb): ≤ 0,5 mg/kg

Cadmium: ≤ 0,5 mg/kg

Quecksilber: ≤ 0,1 mg/kg

Arsen: ≤ 0,3 mg/kg

Mykotoxine

Aflatoxine (Summe aus B1 + B2 + G1 + G2): < 4 μg/kg

Mikrobiologische Kriterien

Gesamtkeimzahl: ≤ 5000 KBE(***)/g

Hefen und Schimmelpilze: ≤ 100 KBE/g

Salmonella-Arten: In 25 g nicht nachweisbar

Staphylococcus aureus: ≤ 10 KBE/g

Escherichia coli: ≤ 10 KBE/g

Coliforme: ≤ 10 KBE/g

Enterobacteriaceae: ≤ 10 KBE/g

Listeria monocytogenes: In 25 g nicht nachweisbar

Fußnote(n):

(*)

Die Mindestspezifikation für den Vitamin-D-Gehalt in Vitamin D2-Pilzpulver von 1000 μg Vitamin D2/Gramm Pilzpulver wird verwendet.

(**)

aus internationalen Einheiten (IE) umgerechnet, unter Verwendung des Umrechnungsfaktors 0,025 μg = 1 IE

(***)

KBE: koloniebildende Einheiten.

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