Artikel 13 VO (EU) 2020/1197

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.

Die Tabellen 16 und 34 bis 37 in Anhang I sowie Anhang V gelten jedoch ab dem 1. Januar 2022.

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