Artikel 5 VO (EU) 2020/1197

Technische Spezifikationen für europäische Statistiken über den internationalen Warenverkehr einschließlich des Warenverkehrs nach Unternehmensmerkmalen

Die technischen Spezifikationen für europäische Statistiken des internationalen Warenverkehrs, einschließlich des Warenverkehrs nach Unternehmensmerkmalen, auf die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2019/2152 Bezug genommen wird, und die entsprechenden Definitionen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der genannten Verordnung sind in Anhang V dieser Verordnung festgelegt. Die Datenanforderungen in Zusammenhang mit den europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr sind in Anhang I Teil B Tabellen 16 und 34 bis 37 dieser Verordnung aufgeführt.

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