ANHANG IX VO (EU) 2020/1208
Berichterstattung über Inventarmethoden, Emissionsfaktoren und Methodenbeschreibungen für Schlüsselkategorien der Union gemäß Artikel 11
Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4 | |||||||||||
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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O |
Von der Kommission bereitzustellende Informationen | Von den Mitgliedstaaten zu meldende Informationen | |||||||||||||
Liste der Schlüsselkategorien der Union | Informationen zu den Schlüsselkategorien der Union | |||||||||||||
Bis 31. Oktober des Jahres vor der Vorlage des Inventars und bis 28. Februar des Jahres der Vorlage des aktuellen Inventars | Für die in Spalte B aufgeführten Schlüsselkategorien der Union bis 15. Januar und bis 15. März. | Für die in Spalte A aufgeführten Schlüsselkategorien der Union bis 15. Januar und bis 15. März | ||||||||||||
Liste der Schlüsselkategorien der Union (a) | Bitte ankreuzen, für welche Schlüsselkategorien die Informationen zu Methoden und Emissionsfaktoren nicht verfügbar sind oder von dem Mitgliedstaat nicht in der einheitlichen Berichtstabelle gemeldet werden | Bitte ankreuzen, wenn es sich im Vergleich zum vorherigen Treibhausgasinventar der Union um eine neue Schlüsselkategorie handelt | Im aktuellen Inventar des Mitgliedstaats angewandte Methoden (b) | Im aktuellen Inventar des Mitgliedstaats angewandte Emissionsfaktoren (b) | Kurze Beschreibung der Methoden des Mitgliedstaats im aktuellen Inventar (c) | Bezugnahme (Nummer des Abschnitts) auf die Beschreibung im endgültigen NIR (c) (g) | Bitte ankreuzen, wenn es sich im Vergleich zum aktuellen Treibhausgasinventar der Union um eine neue Schlüsselkategorie der Union handelt (d) | Im aktuellen Inventar des Mitgliedstaats angewandte Methoden (b) | Im aktuellen Inventar des Mitgliedstaats angewandte Emissionsfaktoren (b) | Bitte ankreuzen, wenn die im aktuellen Inventar angewandten Methoden (Spalte I) von den im vorherigen Inventar angewandten Methoden (Spalte D) abweichen | Bitte ankreuzen, wenn die im aktuellen Inventar angewandten Emissionsfaktoren (Spalte J) von den im vorherigen Inventar angewandten Emissionsfaktoren (Spalte E) abweichen | Kurze Beschreibung der Methoden im aktuellen Inventar | Bitte ankreuzen, wenn sich die Methodenbeschreibungen (Spalte M) gegenüber dem vorangegangenen Jahr (Spalte F) wesentlich geändert haben | Bezugnahme (Nummer des Abschnitts) auf die Beschreibung im endgültigen NIR (g) |
Hinweise:
- (a)
- Die in der Analyse der Schlüsselkategorien der Union verwendeten Kategorien sind von der Kommission nach Code, Bezeichnung, geprüftem Treibhausgas und ggf. Art des Brennstoffs zu spezifizieren. Beispiele: 1.A.1.a, Öffentliche Strom- und Wärmekraftwerke, Gasförmige Brennstoffe, CO2.
- (b)
- Kürzel (Abkürzungen) für „angewandte Methoden” und „Emissionsfaktoren” in der Zusammenfassung der einheitlichen Berichtstabellen zu den angewandten Methoden und Emissionsfaktoren.
- (c)
- Informationen zur Beschreibung des vorangegangenen Jahres sind erstmals bis zum 31. Oktober 2023 aufzunehmen.
- (d)
- Die Spalte H ist von der Kommission bereitzustellen.
- (e)
- Die Informationen in der Spalte F sind von der Kommission erstmals bis zum 31. Oktober 2023 bereitzustellen.
- (f)
- Änderungen der Angaben in den Spalten I, J, K und L sind ggf. nur für die in Spalte B genannten Schlüsselkategorien zu melden.
- (g)
- „Endgültiger NIR” ist der letzte bei der EU eingereichte, verfügbare und vollständige NIR.
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