ANHANG IX VO (EU) 2020/1208

Berichterstattung über Inventarmethoden, Emissionsfaktoren und Methodenbeschreibungen für Schlüsselkategorien der Union gemäß Artikel 11

Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4
A B C D E F G H I J K L M N O
Von der Kommission bereitzustellende Informationen Von den Mitgliedstaaten zu meldende Informationen
Liste der Schlüsselkategorien der Union Informationen zu den Schlüsselkategorien der Union
Bis 31. Oktober des Jahres vor der Vorlage des Inventars und bis 28. Februar des Jahres der Vorlage des aktuellen Inventars Für die in Spalte B aufgeführten Schlüsselkategorien der Union bis 15. Januar und bis 15. März. Für die in Spalte A aufgeführten Schlüsselkategorien der Union bis 15. Januar und bis 15. März
Liste der Schlüsselkategorien der Union (a) Bitte ankreuzen, für welche Schlüsselkategorien die Informationen zu Methoden und Emissionsfaktoren nicht verfügbar sind oder von dem Mitgliedstaat nicht in der einheitlichen Berichtstabelle gemeldet werden Bitte ankreuzen, wenn es sich im Vergleich zum vorherigen Treibhausgasinventar der Union um eine neue Schlüsselkategorie handelt Im aktuellen Inventar des Mitgliedstaats angewandte Methoden (b) Im aktuellen Inventar des Mitgliedstaats angewandte Emissionsfaktoren (b) Kurze Beschreibung der Methoden des Mitgliedstaats im aktuellen Inventar (c) Bezugnahme (Nummer des Abschnitts) auf die Beschreibung im endgültigen NIR (c) (g) Bitte ankreuzen, wenn es sich im Vergleich zum aktuellen Treibhausgasinventar der Union um eine neue Schlüsselkategorie der Union handelt (d) Im aktuellen Inventar des Mitgliedstaats angewandte Methoden (b) Im aktuellen Inventar des Mitgliedstaats angewandte Emissionsfaktoren (b) Bitte ankreuzen, wenn die im aktuellen Inventar angewandten Methoden (Spalte I) von den im vorherigen Inventar angewandten Methoden (Spalte D) abweichen Bitte ankreuzen, wenn die im aktuellen Inventar angewandten Emissionsfaktoren (Spalte J) von den im vorherigen Inventar angewandten Emissionsfaktoren (Spalte E) abweichen Kurze Beschreibung der Methoden im aktuellen Inventar Bitte ankreuzen, wenn sich die Methodenbeschreibungen (Spalte M) gegenüber dem vorangegangenen Jahr (Spalte F) wesentlich geändert haben Bezugnahme (Nummer des Abschnitts) auf die Beschreibung im endgültigen NIR (g)

Hinweise:

(a)
Die in der Analyse der Schlüsselkategorien der Union verwendeten Kategorien sind von der Kommission nach Code, Bezeichnung, geprüftem Treibhausgas und ggf. Art des Brennstoffs zu spezifizieren. Beispiele: 1.A.1.a, Öffentliche Strom- und Wärmekraftwerke, Gasförmige Brennstoffe, CO2.
(b)
Kürzel (Abkürzungen) für „angewandte Methoden” und „Emissionsfaktoren” in der Zusammenfassung der einheitlichen Berichtstabellen zu den angewandten Methoden und Emissionsfaktoren.
(c)
Informationen zur Beschreibung des vorangegangenen Jahres sind erstmals bis zum 31. Oktober 2023 aufzunehmen.
(d)
Die Spalte H ist von der Kommission bereitzustellen.
(e)
Die Informationen in der Spalte F sind von der Kommission erstmals bis zum 31. Oktober 2023 bereitzustellen.
(f)
Änderungen der Angaben in den Spalten I, J, K und L sind ggf. nur für die in Spalte B genannten Schlüsselkategorien zu melden.
(g)
„Endgültiger NIR” ist der letzte bei der EU eingereichte, verfügbare und vollständige NIR.

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