ANHANG XI VO (EU) 2020/1208

Berichterstattung über Indikatoren gemäß Artikel 13

Nr. Nomenklatur der Eurostat-Indikatoren für die Energieeffizienz Indikator Zähler/Nenner (1) (4) Leitfaden/Definitionen (2) (3) Jahr X-2
1 ENERGIEUMWANDLUNG B0 CO2-Emissionen von öffentlichen und als Eigenanlage betriebenen Kraftwerken, t/TJ CO2-Emissionen von öffentlichen und als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken, kt CO2-Emissionen aus der gesamten Verbrennung fossiler Brennstoffe für die Bruttoerzeugung von Strom und Wärme in öffentlichen und als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen. Emissionen von Kraftwerken, in denen ausschließlich Wärme erzeugt wird, sind hier nicht berücksichtigt.
Gesamtmenge der Produkte von öffentlichen und als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken, PJ Bruttoerzeugung von Strom und Wärme, die an Dritte verkauft werden (kombinierte Kraft-/Wärmeerzeugung), in öffentlichen und als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen. Kraftwerke, in denen ausschließlich Wärme erzeugt wird, sind hier nicht berücksichtigt. Öffentliche Wärmekraftwerke erzeugen Strom (und Wärme) in erster Linie, um diese an Dritte zu verkaufen. Sie können sich in öffentlichem oder privatem Besitz befinden. Als Eigenanlage betriebene Wärmekraftwerke erzeugen Strom (und Wärme) ganz oder teilweise mit dem Ziel, ihre primäre Tätigkeit zu unterstützen. Die Bruttostromerzeugung wird am Ausgang der Haupttransformatoren gemessen, d. h. der Stromverbrauch in Hilfsaggregaten und Transformatoren wird mitgerechnet. (Quelle: Energiebilanz).
2 ENERGIEUMWANDLUNG E0 Spezifische CO2-Emissionen von Eigenanlagen, t/TJ CO2-Emissionen von Eigenanlagen, kt CO2-Emissionen aus der gesamten Verbrennung fossiler Brennstoffe für die Bruttoerzeugung von Strom und Wärme in als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen.
Gesamtmenge der Produkte von als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken, PJ Bruttoerzeugung von Strom und Wärme, die an Dritte verkauft werden, (kombinierte Kraft-/Wärmeerzeugung) in als Eigenanlage betriebenen Wärmekraftwerken und kombinierten Kraft-/Wärmeanlagen. Als Eigenanlage betriebene Wärmekraftwerke erzeugen Strom (und Wärme) ganz oder teilweise mit dem Ziel, ihre primäre Tätigkeit zu unterstützen. Die Bruttostromerzeugung wird am Ausgang der Haupttransformatoren gemessen, d. h. der Stromverbrauch in Hilfsaggregaten und Transformatoren wird mitgerechnet (Quelle: Energiebilanz).
3 INDUSTRIE A1.1 CO2-Gesamtintensität – Eisen- und Stahlindustrie, t/Mio. EUR CO2-Gesamtemissionen der Eisen- und Stahlindustrie, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe bei der Eisen- und Stahlerzeugung, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2a), aus Verfahren der Eisen- und Stahlproduktion (IPCC-Quellenkategorie 2C1) und Produktionsverfahren für Ferrolegierungen (IPCC-Quellenkategorie 2C2).
Bruttowertschöpfung der Eisen- und Stahlindustrie, Mrd. EUR Bruttowertschöpfung zu konstanten Preisen von 2016 der Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (NACE 27.1), der Herstellung von Rohren (NACE 27.2), der sonstigen ersten Bearbeitung von Eisen und Stahl (NACE (27.3), von Eisengießereien (NACE 27.51) und von Stahlgießereien (NACE 27.52). (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
4 INDUSTRIE A1.2 Energiebezogene CO2-Intensität der Industrie, t/Mio. EUR Energiebezogene CO2-Emissionen der chemischen Industrie, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe bei der Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2c).
Bruttowertschöpfung – Chemische Industrie, Mrd. EUR Bruttowertschöpfung zu konstanten Preisen von 2016 der Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen (NACE 24) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
5 INDUSTRIE A1.3 Energiebezogene CO2-Intensität — Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie, t/Mio. EUR Energiebezogene CO2-Emissionen aus der Herstellung von Glas, Ton und Baustoffen, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Erzeugung nicht metallischer Mineralerzeugnisse (NACE 26), einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung.
Bruttowertschöpfung – Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie, Mrd. EUR Bruttowertschöpfung zu konstanten Preisen von 2016 der Erzeugung nicht metallischer Mineralerzeugnisse (NACE 26) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
6 INDUSTRIE A1.4 Energiebezogene CO2-Intensität – Nahrungs- und Futtermittel-, Getränke- und Tabakwarenindustrie, t/Mio. EUR Energiebezogene CO2-Intensität der Nahrungs- und Futtermittel-, Getränke- und Tabakwarenindustrie, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe bei der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Getränken und Tabakwaren, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2e).
Bruttowertschöpfung – Nahrungs- und Futtermittel-, Getränke- und Tabakwarenindustrie, Mrd. EUR Bruttowertschöpfung zu konstanten Preisen von 2016 der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie Getränken (NACE 15) und Tabakwaren (NACE 16) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
7 INDUSTRIE A1.5 Energiebezogene CO2-Intensität — Papierindustrie und Druckwesen, t/Mio. EUR Energiebezogene CO2-Emissionen von Papierindustrie und Druckwesen, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Herstellung von Zellstoff, Papier, Pappe und Waren daraus sowie zur Herstellung von Verlags- und Druckerzeugnissen sowie der Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, einschließlich der Verbrennung zur Strom- und Wärmeerzeugung (IPCC-Quellenkategorie 1A2d).
Bruttorwertschöpfung — Papierindustrie und Druckwesen, Mrd. EUR Bruttowertschöpfung zu konstanten Preisen von 2016 der Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus (NACE 21) sowie der Herstellung von Verlags- und Druckerzeugnissen und der Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (NACE 22) (Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung).
8 HAUSHALTE A0 Spezifische CO2-Emissionen aus der Raumheizung von Haushalten, kg/m2 CO2-Emissionen aus der Raumheizung von Haushalten, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe für die Raumheizung von Haushalten.
Fläche permanent belegter Wohnungen, Mio. m2 Gesamtfläche permanent belegter Wohnungen.
9 DIENSTLEISTUNGEN B0 Spezifische CO2-Emissionen aus der Raumheizung im gewerblichen und institutionellen Sektor, kg/m2 CO2-Emissionen aus der Raumheizung im gewerblichen und institutionellen Sektor, kt CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe für die Raumheizung in gewerblichen und institutionellen Gebäuden des öffentlichen und privaten Sektors.
Fläche von Dienstleistungsgebäuden, Mio. m2 Gesamtfläche von Dienstleistungsgebäuden (NACE 41, 50, 51, 52, 55, 63, 64, 65, 66, 67, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 80, 85, 90, 91, 92, 93, 99).
10 VERKEHR B0 Spezifische CO2-Emissionen von Personenkraftwagen mit Dieselmotor, g/km CO2-Emissionen von Personenkraftwagen mit Dieselmotor, kt CO2-Emissionen aus der Dieselverbrennung für den gesamten Pkw-Verkehr (IPCC-Quellenkategorie 1A3bi, nur Dieselfahrzeuge)
Anzahl der von Personenkraftwagen mit Dieselmotor zurückgelegten Kilometer, Mrd. km Gesamtkilometerleistung von Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. (Quelle: Verkehrsstatistiken).
11 VERKEHR B0 Spezifische CO2-Emissionen von Personenkraftwagen mit Ottomotor, g/km CO2-Emissionen von Personenkraftwagen mit Ottomotor, kt CO2-Emissionen aus der Benzinverbrennung für den gesamten Pkw-Verkehr (IPCC-Quellenkategorie 1A3bi, nur Fahrzeuge mit Ottomotor)
Anzahl der von Personenkraftwagen mit Ottomotor zurückgelegten Kilometer, Mrd. km Gesamtkilometerleistung von Personenkraftwagen mit Ottomotor, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. (Quelle: Verkehrsstatistiken).

Kürzel: X = Berichtsjahr

Hinweise:

(1)
Die Mitgliedstaaten teilen Zähler und Nenner mit, sofern diese nicht in der einheitlichen Berichtstabelle enthalten sind.
(2)
Die Mitgliedstaaten folgen diesem Leitfaden. Falls es nicht möglich ist, sich exakt an den Leitfaden zu halten, oder falls Zähler und Nenner nicht vollkommen den Vorgaben entsprechen, geben die Mitgliedstaaten dies deutlich an.
(3)
Die Verweise auf die IPCC-Quellenkategorien beziehen sich auf die IPCC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare von 2006.
(4)
1 Milliarde = 1000 Millionen.

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