Artikel 1 VO (EU) 2020/1209
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2013 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anhang I erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung.
- 2.
- Anhang II erhält die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
- 3.
- Anhang III erhält die Fassung von Anhang III der vorliegenden Verordnung.
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