ANHANG VO (EU) 2020/1214

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 wird wie folgt geändert:

1.
Der Titel erhält die Fassung „ANHANG” .
2.
Unter Nummer 1 wird die zweite Spalte „Bezeichnung” wie folgt geändert:

a)
Der Eintrag für Albizia Durazz. erhält folgende Fassung:

Albizia Durazz., außer ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen mit nackten Wurzeln und einem Durchmesser von höchstens 2,5 cm der Art Albizia julibrissin Durazzini mit Ursprung in Israel;

b)
Der Eintrag für Robinia L. erhält folgende Fassung:

Robinia L., außer ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen mit nackten Wurzeln und einem Durchmesser von höchstens 2,5 cm der Art Robinia pseudoacacia L. mit Ursprung in Israel.

3.
Nummer 4 wird gestrichen.

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