ANHANG VO (EU) 2020/1214
Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Titel erhält die Fassung „ANHANG” .
- 2.
-
Unter Nummer 1 wird die zweite Spalte „Bezeichnung” wie folgt geändert:
- a)
-
Der Eintrag für Albizia Durazz. erhält folgende Fassung:
Albizia Durazz., außer ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen mit nackten Wurzeln und einem Durchmesser von höchstens 2,5 cm der Art Albizia julibrissin Durazzini mit Ursprung in Israel;
- b)
-
Der Eintrag für Robinia L. erhält folgende Fassung:
Robinia L., außer ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen mit nackten Wurzeln und einem Durchmesser von höchstens 2,5 cm der Art Robinia pseudoacacia L. mit Ursprung in Israel.
- 3.
- Nummer 4 wird gestrichen.
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