ANHANG II VO (EU) 2020/1228
Formate für den Antrag eines Transaktionsregisters auf Ausweitung der Registrierung
| Datum der Antragstellung |
| Datum der Registrierung des Antragstellers als Transaktionsregister |
| Unternehmensbezeichnung des Verbriefungsregisters |
| Bei der Global Legal Entity Identifier Foundation registrierte Rechtsträgerkennung (LEI) |
| Geschäftsanschrift des Verbriefungsregisters |
| Geschäftsanschrift etwaiger Tochterunternehmen des Verbriefungsregisters |
| Geschäftsanschrift etwaiger Zweigniederlassungen des Verbriefungsregisters |
| Uniform Resource Locator (URL) der Website des Verbriefungsregisters |
| Bei der Global Legal Entity Identifier Foundation registrierte Rechtsträgerkennung (LEI) |
| Verbriefungsarten, Risikoübertragungsmethoden und Arten von zugrunde liegenden Risikopositionen, für die das antragstellende Register die Registrierung beantragt |
| Wurde der Antragsteller von einer zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, zugelassen oder registriert, Name der Behörde und etwaige Referenznummer der Zulassung oder Registrierung |
| Name(n) der für den Antrag verantwortlichen Person(en) |
| Kontaktdaten der für den Antrag verantwortlichen Person(en) |
| Name(n) der Person(en), die in Bezug auf die Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beim Verbriefungsregister für die Compliance verantwortlich sind, oder aller etwaigen anderen Mitarbeiter, die in Bezug auf die Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beim Verbriefungsregister an den Compliance-Bewertungen beteiligt sind |
| Kontaktdaten der Person(en), die beim Verbriefungsregister für die Compliance verantwortlich sind (oder aller etwaigen anderen Mitarbeiter, die beim Verbriefungsregister an den Compliance-Bewertungen beteiligt sind) |
| Bestimmung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1230 der Kommission, in der die im betreffenden Dokument enthaltene Information verlangt wird | Eindeutige Referenznummer des Dokuments | Titel des Dokuments | Kapitel, Abschnitt oder Seite des Dokuments, wo die Information zu finden ist, oder Grund, warum die Information nicht übermittelt wurde |
Fußnote(n):
- (1)
Für alle nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1230 der Kommission verlangten Informationen, mit Ausnahme von deren Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a bis c, e, f, h und i sowie Artikel 7 Absatz 2.
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